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Glasgow liefert Regeln für internationale Kohlenstoffmärkte – Wie gut oder schlecht sind sie?

Nach sechsjährigen Verhandlungen wurde bei der COP26 in Glasgow das letzte Kapitel des Regelwerks des Pariser Übereinkommens verabschiedet: die Regeln für internationale Kohlenstoffmärkte nach Artikel 6. Die neuen Regeln enthalten wichtige Anforderungen für die Beteiligung an internationalen Kohlenstoffmärkten. Sie lassen aber Schlupflöcher, die die Klimaschutzbemühungen erheblich untergraben könnten. Die Regeln allein werden nicht ausreichen, um Umweltintegrität zu gewährleisten. Wie Länder und Unternehmen Artikel 6 nutzen werden, wird für die Klimawirkung von Kohlenstoffmärkten entscheidend sein, sagt Lambert Schneider, der an den Verhandlungen beteiligt war.

Das Übereinkommen von Paris setzt ehrgeizige Ziele für die internationalen Kohlenstoffmärkte: Sie sollen dazu beitragen, die Ambitionen zu erhöhen, Doppelzählungen zu vermeiden, die Umweltintegrität zu gewährleisten und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Werden die neuen Regeln diesen Anforderungen gerecht?

Umfassende Bilanzierungsregeln mit einem großen Schlupfloch

Die wichtigste Errungenschaft von Glasgow ist die Verabschiedung umfassender Bilanzierungsregeln für die internationale Übertragung von Emissionsgutschriften. Die Bilanzierung im Kohlenstoffmarkt ähnelt Banküberweisungen: Die Bilanzierungsregeln unter Artikel 6.2 sehen vor, dass zwei Länder, die Emissionsgutschriften handeln, ihre berichteten Emissionen entsprechend anpassen müssen.

Dies passiert durch sogenannte „Corresponding adjustments“. Das Land, das Emissionsgutschriften verkauft, fügt die übertragenen Emissionsgutschriften zu seinem Emissionsniveau hinzu. Das Land, das solche Einheiten erwirbt, zieht diese von seinem Emissionsniveau ab. Beide Länder vergleichen dann das so angepasste Emissionsniveau mit ihrem Klimaziel, um zu bewerten, ob sie ihr Ziel erreicht haben. Dieser Ansatz stellt sicher, dass nur das Käuferland übertragene Emissionsreduktionen nutzen kann, und vermeidet so Doppelzählungen.

Klingt einfach und intuitiv? Ja, ist es aber nicht in den internationalen Klimaverhandlungen.

Klimaziele in verschiedenen Formaten unter einen Hut bekommen

Eine zentrale Herausforderung ist die große Vielfalt der Klimaziele, die die Länder in ihren "Nationally determined contributions" (NDCs) im Rahmen des Pariser Übereinkommens zugesagt haben.

  • Die meisten Länder haben nur Ziele für ein einziges Jahr (z. B. 2030) und nicht für einen mehrjährigen Zeitraum.

  • Viele Länder haben Ziele, die in Treibhausgasemissionen ausgedrückt werden, aber andere haben Ziele in anderen Maßeinheiten, wie zum Beispiele Ziele für erneuerbare Energien.

  • Darüber hinaus umfassen viele NDCs nicht alle Emissionen, sondern decken nur einen Teil der Wirtschaft ab.

In den Verhandlungen vertraten viele Länder die Ansicht, dass sie in der Lage sein sollten, sich mit ihren derzeitigen NDCs am internationalen Kohlenstoffmarkt zu beteiligen. Die praktische Herausforderung besteht darin, dass viele NDCs einfach nicht mit dem Emissionshandel vereinbar sind.

1. Bilanzierung nur in Treibhausgasemissionen in CO2-Äquivalenten

Wie wurde dieses Dilemma gelöst? Erstens wurde beschlossen, dass die Bilanzierung immer in Treibhausgasemissionen in CO2-Äquivalenten durchgeführt werden muss. Die Regeln bieten zwar Flexibilität, auch andere Maßeinheiten wie die Anzahl von Hektar aufgeforsteter Fläche zu verwenden. Die Länder müssen die Nutzung solch anderer Maßeinheiten trotzdem zusätzlich noch in einer Treibhausgasemissionsbilanz quantifizieren.

2. Brasilien in Glasgow konstruktiv: Alle verkauften Emissionsgutschriften werden bilanziert – ohne Ausnahmen

Zweitens müssen Länder alle verkauften Emissionsgutschriften bilanzieren – ohne Ausnahmen. Brasilien hatte lange Zeit Ausnahmen beantragt, die letztendlich zu einer Doppelzählung geführt hätten. Das bedeutet, dass sowohl das Verkäuferland als auch das Käuferland sich die gleiche Emissionsminderung auf ihr NDC anrechnen würden. Auf der letzten Klimakonferenz vor zwei Jahren in Madrid ist die Verabschiedung von Regeln an dieser Forderung gescheitert. In Glasgow hat Brasilien diese Position fallen gelassen und sich in vielen Fragen konstruktiv engagiert.

Es gibt auch keine Ausnahmen von der Bilanzierung, wenn Länder nur Klimaziele für einen Teil ihrer Wirtschaft haben. Wenn Emissionsgutschriften aus Emissionsminderungen generiert werden, die nicht durch NDCs abgedeckt sind, würde es nicht zu einer Doppelzählung kommen und daher wären auch keine "Corresponding Adjustments" erforderlich, um eine solche Doppelzählung zu vermeiden. Ohne "Corresponding Adjustments" hätten Länder allerdings falsche Anreize, den Geltungsbereich ihrer NDCs nicht auszuweiten oder sehr "kreativ" zu definieren, um keine Bilanzierung durchführen zu müssen.

3. Keine Übertragung von Emissionsgutschriften auf folgende Zeiträum

Drittens verbieten die Regeln jegliche Übertragung von Emissionsgutschriften von einem NDC-Zeitraum auf den nächsten Zeitraum. Dies verhindert, dass Länder große Mengen an Emissionsgutschriften erzeugen können, die nicht durch tatsächliche Emissionsreduktionen gedeckt sind, und diese dann nutzen könnten, um zukünftige Klimaziele zu erreichen, wie dies unter dem Kyoto-Protokoll passiert ist

4. Leider ein großes Schlupfloch: Mittelwert im Zieljahr

Leider enthalten die angenommenen Bilanzierungsregeln ein großes Schlupfloch: die Regeln für die Bilanzierung von Klimazielen für ein einzelnes Jahr. Die Regeln schreiben zwar vor, dass die Emissionen zwischen den Handelspartnern nicht steigen dürfen, lassen jedoch ausdrücklich einen Ansatz zu, dessen Anwendung tatsächlich zu höheren Emissionen führen kann: die einfache Nutzung eines Mittelwerts der übertragenen Emissionsgutschriften im Zieljahr.

Die Verwendung eines Mittelwerts ist besonders problematisch, wenn Emissionsgutschriften von Fluggesellschaften verwendet werden, die unter der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) im Rahmen des Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA) verpflichtet wurden, einen Teil ihrer Emissionen auszugleichen. In diesem Fall würde etwa die Hälfte der Emissionsminderungen im Endeffekt doppelt gezählt. Dies untergräbt dieses ohnehin schwache Instrument vollständig.

Die Nachfrage nach Emissionsgutschriften wird unter CORSIA stetig anwachsen. Die Graphik zeigt das mögliche Wachstum unter der Annahme, dass CORSIA ab 2024 wieder zu einer Baseline aus den Jahren 2019 und 2020 zurückkehrt. Hier wird außerdem angenommen, dass die Generierung von Emissionsgutschriften der Nachfrage folgt. Unter dem Pariser Übereinkommen haben die meisten Länder 2030 als Zieljahr gewählt. Wenn sie die Mittelwertbildung als Bilanzierungsmethode wählen, dann würden sie in 2030 die mittlere Menge an übertragenen Zertifikaten über den Zeitraum 2021 bis 2030 ausrechnen und hierfür „Corresponding Adjustments“ auf ihre Emissionen aufschlagen. Im Jahr 2030 würde sich die gesamte Emissionsminderung aus den Klimaschutzprojekten in ihrer berichteten Emissionen niederschlagen (vorausgesetzt, dass die Treibhausgasinventare eine ausreichende Genauigkeit haben). Sie würden allerdings nur für etwas die Hälfte der erzielten Minderungen auch ein „Corresponding adjustments“ machen. Das bedeutet, dass sie die andere Hälfte zur Erreichung ihrer eigenen Ziele nutzen könnten. Sie könnten daher weniger Klimaschutz umsetzen und würden immer noch ihr Ziel erreichen. Im Vergleich zu der Situation, dass Länder ambitionierte mehrjährige Ziele haben oder dass die Airlines ihre Emissions innerhalb des Sektors reduzieren würden, würde dies die globalen Emissionen erhöhen, selbst wenn die Emissionsgutschriften eine hohe Qualität haben.[/caption]

Ein neuer UN-Mechanismus

Unter Artikel 6.4 wurden umfassende Regeln für einen neuen Mechanismus zur Ausgabe von Emissionsgutschriften unter der Aufsicht eines UN-Gremiums verabschiedet. Ein Fortschritt gegenüber dem Clean Development Mechanism (CDM) des Kyoto-Protokolls besteht darin, dass der Mechanismus nicht nur darauf abzielt, Emissionen an einem Ort durch Emissionen an einem anderen Ort auszugleichen.

Vielmehr sollen die erzielten Emissionsreduktionen zwischen dem Verkäuferland, dem Käuferland und einem kleinen Anteil von 2 Prozent, der der Atmosphäre zugutekommt, aufgeteilt werden. Auch wenn dieser Prozentsatz sehr niedrig ist, wurde die grundlegende Architektur zu so einer Nettominderung für Atmosphäre eingerichtet und kann verwendet werden, um die Rate im Rahmen einer zukünftigen Überprüfung der Regeln zu erhöhen. Darüber hinaus müssen 5 Prozent der Emissionsgutschriften an den Anpassungsfonds übertragen werden.

Beiträge zum Anpassungsfonds für Entwicklungsländer sind nur unter Artikel 6.4 verbindlich

Eine zentrale Forderung vieler Entwicklungsländer bestand darin, die gleichen Prozentsätze auch unter Artikel 6.2 für die internationale Übertragung jeglicher Art von Emissionsgutschriften zu verwenden. Dies würde gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktmechanismen gewährleisten. Unter den verabschiedeten Regeln werden die Länder aber nur "nachdrücklich ermutigt", Beiträge zum Anpassungfonds zu leisten und eine globale Emissionsminderung durch Kohlenstoffmärkte sicherzustellen.

Im Vergleich zum CDM hat der neue Mechanismus auch bessere Regeln, um sicherzustellen, dass Emissionsreduktionen robust quantifiziert werden und dass die Minderungsaktivitäten zusätzlich sind, was bedeutet, dass sie nicht ohnehin umgesetzt werden würden. Im Gegensatz zum CDM erfordert der Mechanismus auch die Anwendung robuster ökologischer und sozialer Schutzmaßnahmen und ermöglicht Berufungen gegen Entscheidungen.

Auswirkungen für den freiwilligen Kohlenstoffmarkt

Die in Glasgow getroffenen Entscheidungen haben auch wichtige Auswirkungen auf den freiwilligen Kohlenstoffmarkt. Am wichtigsten ist, dass die Regeln unter Artikel 6.2 verlangen, dass die Verwendung von Emissionsgutschriften für CORSIA (als "international mitigation purposes" bezeichnet) genehmigen werden muss und sie es Ländern ermöglichen, die Verwendung von Emissionsgutschrift für den freiwilligen Kohlenstoffmarkt (als "other purposes" bezeichnet) zu genehmigen. Für alle genehmigten Emissionsgutschriften muss das Gastland entsprechende "Corresponding adjustments" vornehmen. Dies bedeutet, dass das genemigende Land die Emissionsreduktionen nicht sich nicht mehr auf sein eigenes NDC anrechnet und es anderen ermöglicht, diese Emissionsreduktionen zu beanspruchen. Die Entscheidung ermöglicht es dem freiwilligen Kohlenstoffmarkt somit, Emissionsgutschriften zu erzeugen und zu nutzen, die mit entsprechenden "Corresponding Adjustments" hinterlegt sind.

Während diese Möglichkeit bereits im Verhandlungstext in Madrid enthalten war, löste eine damit zusammenhängende Entscheidung eine hitzige Debatte sowohl in den Verhandlungen zu Artikel 6 als auch unter Nichtregierungsorganisationen aus. Die Länder einigten sich darauf, dass der neue Mechanismus nach Artikel 6.4 zwei Arten von Emissionsgutschriften ausgeben wird: eine Gutschrift, die von Ländern genehmigt und somit durch entsprechende "Corresponding Adjustments" hinterlegt ist, und eine, die dies nicht ist. Dies warf die Frage auf, für welche Zwecke die nicht autorisierten Gutschriften verwendet werden dürfen.

Es besteht Konsens darüber, dass solche Gutschriften im Inland eingesetzt werden könnten, zum Beispiel in Emissionshandelssystemen oder als Instrument zur Auszahlung ergebnisorientierter Klimafinanzierung, um Ländern zu helfen, ihre NDCs zu erreichen. Die Entscheidung brachte jedoch die laufende Debatte um den freiwilligen Kohlenstoffmarkt in die Verhandlungen, ob nicht autorisierte Gutschriften zur Klimakompensation oder zur Erreichung von Klimaneutralität von Unternehmen genutzt werden dürfen oder nicht.

Mehrere Regierungen, vor allem die Schweiz, versuchten, in den Entscheidungstext eine Klausel einzufügen, dass eine Kompensation der eigenen Emissionen mit nicht autorisierten Gutschriften verboten wird. Hierüber konnte kein Konsens erzielt werden und das Thema wird in anderen Foren weiter diskutiert werden. Letztendlich werden vermutlich Regierungen oder Gerichte regeln, welche wahrheitsgemäßen Ansprüche Unternehmen in Verbindung mit Emissionsgutschriften geltend machen können, die nicht durch entsprechende "Corresponding Adjustments" hinterlegt sind.

Der Übergang des CDM in das Pariser Abkommen könnte den Klimaschutz um Milliarden von Tonnen untergraben – aber wird dies passieren?

Seit vielen Jahren fordern einige Länder mit vielen CDM-Projekten, insbesondere Brasilien und Indien, dass CDM-Projekte auf den neuen Mechanismus unter Artikel 6.4 übertragen werden dürfen und dass diese Projekte dann nach dem Ende der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls im Jahr 2020 weiterhin Emissionsgutschriften ausgeben können. Diese Länder haben sich auch dafür eingesetzt, dass Emissionsgutschriften aus dem CDM (Certified Emission Reductions, CERs) für Minderungen bis 2020 zur Erreichung von NDCs verwendet werden dürfen. Beides wurde nun als Teil des Pakets genehmigt – als Preis für ein umfassenden Regelwerk zur Bilanzierung.

Die Verwendung von CERs zur Erreichung von NDCs untergräbt die Klimaziele unmittelbar, da diese Emissionsreduktionen in der Vergangenheit erreicht wurden, unabhängig von der Entscheidung, ihre Verwendung im Rahmen des Pariser Übereinkommens zuzulassen. Nach den verabschiedeten Regeln wurde die Verwendung von CERs auf Projekte beschränkt, die ab 2013 registriert wurden. Gemäß einem detaillierten Modell, das vom NewClimate Institute und dem Öko-Institut entwickelt wurde, könnten diese Projekte bis zu etwa 300 Millionen CERs ausgeben. Allerdings wurden einige dieser Gutschriften bereits verwendet und können daher nicht mehr übertragen werden.

Bei den meisten dieser Projekte handelt es sich um Wind- und Wasserkraftprojekte, die zwischen 2010 und 2012 registriert wurden und die weiter Emissionen reduzieren werden, ganz egal, ob sie in das Pariser Übereinkommen überführt werden. Wenn Länder diesen Projekten erlauben, Emissionsgutschriften international zu verkaufen, geben sie Emissionsreduktionen ab, die ohnehin eintreten würden.

Da sie bei der Berichterstattung über die Erreichung ihrer Ziele keine weiteren Emissionsreduktionen aus diesen Projekten beobachten, aber trotzdem ihre Emissionsbilanz mit "Corresponding Adjustments" nach oben korrigieren müssen, würde die Genehmigung solcher Projekte ihre Bemühungen untergraben, ihre NDCs zu erreichen oder ehrgeizigere Klimaziele zu verabschieden. Wenn Länder NDCs haben, die nur "heiße Luft" beinhalten, kann der Verkauf solcher Emissionsgutschriften sogar direkt zu mehr Emissionen für die Atmosphäre führen.

Wenn alle CDM-Projekte auf den neuen Mechanismus übertragen werden würden und Emissionsgutschriften unter Verwendung bestehender CDM-Methoden ausgeben könnten, könnten sie im Zeitraum 2021 bis 2030 bis etwa 2,8 Milliarden Emissionsgutschriften generieren.

Erstens kann der Kauf solcher Gutschriften von Projekten, die ohnehin weiterlaufen, sowohl für Länder als auch für Unternehmen mit enormen Reputationsrisiken verbunden sein. Zweitens erfolgt die Übertragung nicht automatisch: Projekte müssen eine Übertragung bis 2023 beantragen und – was noch wichtiger ist – die Gastländer müssen eine Übertragung bis 2025 genehmigen. Im Laufe der Zeit können sich die Gastländer zunehmend der negativen Folgen der Genehmigung solcher Projekte bewusst werden. Und drittens ist unklar, wie viele Projekte tatsächlich in die robusteren Anforderungen des neuen Mechanismus erfüllen und wie viele Emissionsgutschriften sie unter diesen Regeln ausgeben könnten.

Ob und wie sehr Artikel 6 die Klimaschutzbemühungen untergraben wird, könnte stark davon abhängen, wie sich diese Faktoren entwickeln. Ein mögliches Szenario ist, dass Regierungen die Übertragung dieser Projekte zwar genehmigen, aber die Hinterlegung mit "Corresponding Adjustments" nicht zulassen. Dies könnte zu einem großen Zufluss von Gutschriften ohne "Corresponding adjustments" mit sehr geringer Qualität führen.

Die Regeln des Artikels 6 sind wichtig, werden aber nicht reichen

Die Regeln sind sehr wichtig, aber werden alleine nicht ausreichen. Sie bieten den notwendigen Rahmen für die Vermeidung von Doppelzählungen und erfordern eine umfassende Berichterstattung darüber, wie Länder Kohlenstoffmärkte nutzen, und stellen eine internationale Überprüfung dieser Berichterstattung sicher. Wichtig ist auch, dass sie von den Ländern verlangen, ihre NDCs zu präzisieren und zu quantifizieren. Sie schaffen auch klare Anreize für Ländern, den Anwendungsbereichs von NDCs im Laufe der Zeit auszuweiten. Und sie enthalten wichtige Prinzipien und Schutzmaßnahmen. In Glasgow konnte auch der Versuch einiger Regenwaldländer verhindert werden, eine rückwirkende Anrechnung von REDD+-Aktivitäten ab 2015 zuzulassen, was Milliarden von "heißer Luft" in das System gebracht hätte.

Die Herausforderung bei Kohlenstoffmärkten besteht darin, dass alle Regeln robust sein müssen. Wie bei einer Badewanne kann ein großes Loch ausreichen, um die Integrität zu untergraben. Die in Glasgow verabschiedeten Regeln enthalten viele robuste Elemente, aber auch einige Schlupflöcher, von denen einige potenziell groß sein könnten. Die Regeln sind daher nicht ausreichend, um die Umweltintegrität zu gewährleisten, wenn sie alleine verwendet werden. Jedes Land oder jede Organisation, die sich an Artikel 6 beteiligt, muss mehr tun, um Integrität und eine robuste Buchhaltung zu gewährleisten. Wie Artikel 6 verwendet wird, wird daher eine große Rolle spielen.

Weitere Informationen:

  • Die Carbon Credit Quality Initiative , die vom Öko-Institut, dem World Wildlife Fund und dem Environmental Defense Fund ins Leben gerufen wurde, entwickelt unabhängige und benutzerfreundliche Bewertungen für die Qualität von Emissionsgutschriften

  • Dieser Artikel, veröffentlicht in Science, erklärt die Herausforderungen zur Vermeidung von Doppelzählungen (freier Zugang über den Link)

  • Unsere Studie für das Europäische Parlament erläutert die wichtigsten Themen und Standpunkte der Vertragsparteien in den Verhandlungen auf der COP26

 

Dr. Lambert Schneider ist Forschungskoordinator für internationale Klimapolitik im Institutsbereich Energie & Klimaschutz. Er war als Mitglied der EU-Delegation bei den Verhandlungen über Artikel 6 des Pariser Klimaabkommens dabei.

Das Öko-Institut in den Medien zu den Ergebnissen der Weltklimakonferenz in Glasgow

Global CO2 markets after COP26: Dr. Lambert Schneider im Gespräch (Podcast Montel Weekly, 19.11.2021)

Alles nur „Blablabla“? Wie sinnvoll sind Klimagipfel wirklich?: Anke Herold im Gespräch über die COP26 (Podcast Handelsblatt Green, 16.11.2021)

Was Wissenschaftler zum Klimapakt von Glasgow sagen: Die Finanzierungszusagen an die Entwicklungsländer wertete auch Anke Herold als positiv. Die Wissenschaftlerin leitet das unabhängige Öko-Institut e.V. in Berlin. Sie sagte: »Wenn man sich vor Augen führt, dass die Bundesregierung in Deutschland in diesem Jahr 30 Milliarden Euro für die Schäden der Überflutungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt hat, dann wird deutlich, dass 100 Milliarden US-Dollar für alle Entwicklungsländer für Emissionsminderung, Anpassung und Klimaschäden den Finanzierungsbedarf ganz sicher noch nicht ausreichend decken.« Es werde schwierig, die Einhaltung aller Zusagen zu kontrollieren. Vereinbart ist nun, dass sich die Staaten alle zwei Jahre den Fragen der anderen Staaten zur Umsetzung der Beschlüsse stellen. »Damit gibt es künftig einen Prozess, der die Umsetzung kontrolliert. Allerdings kann kein internationales Abkommen der

Kommentar: Glasgow gibt dem weltweiten Emissionshandel eine zweite Chance: Zumindest dieses Problem scheinen die Länder jetzt auf der Klimakonferenz von Glasgow gelöst zu haben. "Ein sehr wichtiges Ziel konnte erreicht werden: Alle Länder müssen ohne Ausnahme eine Doppelzählung von Emissionsminderungen vermeiden", sagte Lambert Schneider, Forschungskoordinator für internationale Klimapolitik am Öko-Institut, gegenüber dem Science Media Center. "Genau dagegen hatte sich Brasilien in den vergangenen Jahren mit Händen und Füßen gewehrt. In Glasgow hat sich Brasilien bewegt und konstruktiv eingebracht." (Heise, 15.11.2021)

Klima-Forscher begrüßen verbindliche Regeln für EmissionshandelSo sei es nach jahrelangen Verhandlungen in Glasgow endlich gelungen, unter anderem "Regeln für den internationalen Emissionshandel zwischen Staaten" zu verabschieden, lobt Dr. Lambert Schneider, Forschungskoordinator für internationale Klimapolitik am Berliner Öko-Institut. Indem sich alle Länder ohne Ausnahmen verpflichtet haben, eine "Doppelzählung von Emissionsminderungen" zu vermeiden, sei ein sehr wichtiges Ziel erreicht worden, so Schneider: "Mit dem neuen Regelwerk müssen alle übertragenen Emissionszertifikate bilanziert werden, ähnlich wie bei einem Bankkonto." Allerdings sei der Kompromiss damit erkauft worden, dass Klimaschutzprojekte und Zertifikate aus dem Kyoto-Protokoll von 1997 in das Pariser Übereinkommen überführt werden sollen. Unter anderem nach Berechnungen des Berliner Öko-Instituts könnte das die Bemühungen zum Klimaschutz um mehrere Milliarden Tonnen CO2 untergraben. (MDR Wissen, 15.11.2021)

„Wichtiger Schritt, aber nicht genug“: Auch die Ergebnisse zum internationalen Emissionshandel seien gemischt zu beurteilen, erklärt Lambert Schneider, Forschungskoordinator für internationale Klimapolitik am Öko-Institut e.V. in Berlin. Er war Teil des EU-Verhandlungsteams in Glasgow: „Ein sehr wichtiges Ziel konnte erreicht werden: Alle Länder müssen ohne Ausnahme eine Doppelzählung von Emissionsminderungen vermeiden. Genau dagegen hatte sich Brasilien in den vergangenen Jahren mit Händen und Füßen gewehrt.“ Letztlich sei aber immer noch entscheidend, wie sehr sich die Länder in Zukunft an die neuen Regeln halten werden. (ORF, 15.11.2021)

Ein Sieg wie eine NiederlageDie Ergebnisse seien “gemischt zu bewerten“, sagt Lambert Schneider vom Öko-Institut, der für die Europäische Union mitverhandelt hat.  (taz, 14.11.2021)

COP26: Has this year's climate conference been a success?: "We see quite good pledges in the long term, but insufficient action in the short and medium term. And there I think the parties here need to come up with increased nationally determined contributions on the shorter timescale and policies that are really able to implement those ambitious goals," said Herold, who was lead author on several reports for the Intergovernmental Panel on Climate Change and now heads German environmental think tank Öko-Institut. (Deutsche Welle, 12.11.2021)

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