Morgen nachhaltig wohnen beginnt heute!
Anlässlich des 40. Jubiläums des Öko-Instituts im November 2017 haben wir zurückgeblickt und uns gefragt, was wir in den letzten vier Jahrzehnten erreicht haben. Wie haben sich Gesellschaft und Umwelt verändert? Und wie wir selbst? Aber wir lenkten unseren Blick auch aufs Heute und die Zukunft: Wie sieht die Umweltbelastung aus, wo steht unsere Gesellschaft in Sachen Nachhaltigkeit? Was sind absehbare, möglicherweise nur noch schwer beeinflussbare Entwicklungen? Welche Visionen haben wir? Und welche Wege führen dahin? In unserem Zukunftspapier „Heute. Morgen. Zukunft. Visionen und Wege für eine nachhaltige Gesellschaft“ haben wir versucht, diese Fragen zu beantworten. Für uns, für die Gesellschaft und für eine Diskussion über eine nachhaltige Zukunft. In loser Folge präsentieren wir in diesem Blog einzelne Kapitel aus dem Zukunftspapier. In diesem Beitrag stellen wir unsere Vision zum Handlungsfeld Wohnen vor.
My home is my castle! Wir verbringen viel Zeit in unseren vier Wänden. Wohnen berührt unsere Privatsphäre und ist ein essentieller Teil unseres Lebens. Das Wort „Wohnen“, abgeleitet aus dem Althochdeutschen wonên, bedeutet ursprünglich „gern haben“ bzw. „wünschen“ und wird verbunden mit „Behaglichkeit“ oder „Geruhsamkeit“. Und so möchten wir es im Winter warm und im Sommer kühl haben. Hell und angenehm soll es sein. Wir brauchen Platz, um unsere Bedürfnisse zu befriedigen, und möchten in lebenswerten Gebäuden und Nachbarschaften wohnen. Zum Wohnen brauchen wir Energie – zum Heizen oder Kühlen von Räumen, für warmes Wasser und die Beleuchtung sowie für andere Aktivitäten zu Hause. Während unser Strom schon heute zu einem relevanten Teil aus erneuerbaren Energiequellen stammt, verwenden wir für Heizung und Warmwasserbereitung noch überwiegend fossile Energieträger. Um die nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu erreichen, müssen wir den Wohnenergiebedarf sehr stark senken und durch erneuerbare Energien decken.
Wir wohnen sicher und bezahlbar, klimaneutral und ressourcenschonend
Wohnen bietet in unserer Vision Sicherheit, Schutz und Geborgenheit, aber auch Kontakt und Kommunikation sowie Möglichkeiten zur Entfaltung. Es ist für jeden verfüg- und bezahlbar. Gleichzeitig wohnen die Menschen umwelt- und ressourcenschonend sowie klimaneutral: Die Gebäude sind energetisch saniert, so dass wir nur noch geringe Energiemengen zum Heizen und für warmes Wasser benötigen. Diese werden in Deutschland aus einem Mix an erneuerbaren Energien erzeugt. Nahwärmenetze, die von ihnen gespeist werden, versorgen jene Teile des städtischen Gebäudebestands, die nur schwer zu dämmen sind. Neubauten erzeugen und speichern Energie und können diese bei Bedarf abgeben und weiterverteilen. Bauwerke, Dächer und Fassaden sind begrünt und erfrischen die Luft. Die Gebäudetechnik ist modern, hocheffizient und bedarfsgerecht. Die Größe unserer Wohnfläche pro Person steigt im Vergleich zum bisherigen Trend nicht weiter an, vielmehr ist sie an unsere Bedürfnisse angepasst. Infrastruktur nutzen wir immer häufiger gemeinsam: Gemeinschaftliches Wohnen breitet sich in verschiedenen Ausprägungen wieder aus. Neue Versorgungsstrukturen entstehen, bestehende Gebäude- und Versorgungsstrukturen werden erhalten, verbessert und ergänzt. Unser Wohnort ist unser zentraler Lebensort. Dabei sind demographische Anforderungen berücksichtigt: Wohnungen für Singles, Paare, Wohngemeinschaften und Familien sind in bestehenden Strukturen – wo immer möglich – passgerecht umgebaut und in neuen Strukturen vorhanden; Anforderungen von älteren Menschen sind erfüllt. Wohnen und Leben sind zu einer Einheit verschmolzen. Das zeigt sich auch an kurzen Wegen im Alltag, für Versorgung und Freizeit und, wenn es machbar ist, zur Arbeit.
Wohnen heute
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich einiges getan: Der Energieverbrauch in Gebäuden ist hierzulande zwischen 1996 und 2015 um rund 20 Prozent gesunken. Dies ist auf Sanierungsaktivitäten und ein geändertes Verbraucherverhalten zurückzuführen. Seit der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 bis hin zur Energieeinsparverordnung 2016 wurden zudem immer bessere energetische Standards umgesetzt. Seit einigen Jahren stellt die Bundesregierung umfangreiche Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen und den Einbau von Technologien auf Basis erneuerbarer Energien wie etwa Solarthermie bereit. Zahlreiche Beratungsangebote ergänzen das Angebot für Gebäudeeigentümer und Mieter. Trotzdem besteht noch großer Handlungsbedarf. Der Schlüssel dazu liegt in bestehenden Gebäuden. Um das Klimaziel der Bundesregierung – einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis zur Mitte des Jahrhunderts – zu erreichen, müssten ungefähr 500.000 Gebäude pro Jahr so saniert werden, wie es dem Anspruch für das Jahr 2050 entspricht. Tatsächlich wurde in den vergangenen Jahren nicht einmal die Hälfte dieser Sanierungszahlen erreicht und auch die Sanierungstiefe reichte nicht aus. Zahlreiche erhaltenswerte und denkmalgeschützte Fassaden und Gebäude mit anderen Sanierungseinschränkungen verlangen zudem besondere Lösungen für Sanierung und Versorgung mit erneuerbaren Energien. Der Energieverbrauch in deutschen Wohngebäuden gestaltet sich derzeit wie folgt: Erdgas (rund 45 Prozent) wird überwiegend als Energiequelle für Heizung und Warmwasserbereitung eingesetzt, gefolgt von Heizöl (knapp 30 Prozent), Fernwärme (9 Prozent) und Strom (4 Prozent). Erneuerbare Energien sind erst mit rund 15 Prozent im Mix für Raumwärme und den Warmwasserverbrauch vertreten. Gebäude haben eine lange Lebensdauer. Knapp zwei Drittel der bestehenden Wohngebäude wurden vor dem Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung 1978 errichtet. Ungefähr 70 bis 80 Prozent des heutigen Bestands werden 2050 noch genutzt werden. Rund 25 Millionen Gebäude- oder Wohnungseigentümer müssen daher dazu motiviert werden, in oft erheblichem Maße zu investieren. Die energetische Ertüchtigung ist eine umfassende bauliche Maßnahme, die zu einer Wertsteigerung und verringerten Energiekosten führt. Für den Eigentümer bedeutet sie aber auch große Investitionen und einen hohen Organisationsaufwand. Die damit verbundenen Herausforderungen unterscheiden sich deutlich zwischen institutionellen oder unternehmerischen Immobilienbesitzern und privaten Einzeleigentümern, deren Entscheidungen und Aktivitäten geprägt sind von ihrem Vermögen, ihrer aktuellen Lebensphase und der Nutzungsart der Immobilie. Nicht immer wiegen die positiven Effekte einer Sanierung den notwendigen finanziellen und umsetzungsbedingten Aufwand kurz- bis mittelfristig oder sogar langfristig auf. Besonders private Einzeleigentümer im höheren Alter haben geringe Anreize, Investitionen in größerem Umfang durchzuführen, da sie weniger von der Sanierung profitieren. Teilweise verfügen sie zudem nicht über ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten. Politische Anreize zur Sanierung müssen daher geeignet sein, diese vielfältigen Hemmnisse auf Seiten der Eigentümer zu überwinden. Gleichzeitig drängt die Zeit, denn der Gebäudebereich ist geprägt von langen Investitions- und Sanierungszyklen. Sanierungsmaßnahmen sollten immer dann stattfinden, wenn ein Gebäude oder einzelne Bauteile wie die Außenwand, das Dach oder die Fenster ohnehin renoviert werden. Fehlinvestitionen müssen vermieden werden. Denn wird ein Gebäude in den kommenden Jahren renoviert, ohne gleichzeitig ambitioniert energetisch ertüchtigt zu werden, ist es auf Jahrzehnte für den Klimaschutz verloren.
Trends und Entwicklungen
Soziale Aspekte Soziale Aspekte spielen im Handlungsfeld Wohnen eine bedeutende Rolle. Schon heute zeichnet sich eine Segregation ab, also eine räumliche Trennung und Ballung unterschiedlicher sozialer Gruppen. Eine energetische Sanierung ermöglicht zwar deutliche Heizkostenminderungen und einen Gewinn an Wohnkomfort. Findet sie jedoch im Rahmen weiterer umfänglicher (Luxus-)Sanierungen statt, folgen Mieterhöhungen, die zur Verdrängung von Haushalten mit niedrigem Einkommen beitragen. Soziale Gerechtigkeit ist dann nicht gegeben. Die Energiewende muss die Chance zur sozialen Verträglichkeit nutzen und so ausgestaltet sein, dass soziale Ungerechtigkeiten nicht verstärkt werden.
Demographischer Wandel
Auch dem demographischen Wandel muss Rechnung getragen werden. Schon jetzt gibt es deutlich mehr Single-Haushalte als vor einem Jahrzehnt – Tendenz steigend. Wohnraum in adäquater Größe für Single- oder Paar-Haushalte ist rar. Viele ältere Menschen bleiben in den Familienwohnungen und -häusern, nachdem die Kinder ausgezogen sind. Die Wohnfläche pro Kopf steigt kontinuierlich: von knapp 35 Quadratmetern Anfang der 1990er Jahre auf 39 Quadratmeter im Jahr 2000 und 46 Quadratmeter im Jahr 2014. Ohne Gegenmaßnahmen wird sie künftig weiter steigen. Nimmt jedoch die Größe der Wohnfläche insgesamt zu, kann das dazu führen, dass der gesamte Energieverbrauch trotz der Sanierungsanstrengungen und des verringerten Energiebedarfs pro Quadratmeter Wohnfläche nicht sinkt. Der demographische Wandel erfordert ein Umdenken in Richtung sozialer Gemeinschaft. Gemeinschaftliches Leben mit Anschluss an notwendige Infrastruktur und bedarfsgerechte Versorgung ist von großer Bedeutung. Generationenübergreifende Nachbarschaften, Gemeinschaftsräume und gemeinschaftliche Infrastruktur ermöglichen ein unbeschwertes, nachhaltiges Leben bis ins hohe Alter. Dazu gehört ebenso, dass Wohnen in vertrauter und gewünschter Umgebung weiter möglich ist. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, brauchen wir heterogenere Quartiere, die eine für jeden Lebensabschnitt ausreichend große Anzahl verschiedener Wohnungsgrößen oder Wohnungen mit flexiblen Grundrissen und Wänden bieten, so dass Wohnraum flexibel geteilt oder zusammengelegt werden kann. In Folge kann die Wohnfläche pro Kopf sinken und die gewohnte Umgebung muss nicht verlassen werden.
Stadt vs. Land
Regionale Veränderungen spielen ebenfalls eine bedeutende Rolle. Rund 15 Prozent der Bevölkerung wohnen derzeit in ländlichen Strukturen in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern, rund 40 Prozent in städtischen Umgebungen (mehr als 50.000 Einwohner). Einige Regionen prosperieren, sowohl auf dem Land als auch in der Stadt. Es bilden sich Schwarmstädte: Sie haben eine große Anziehungskraft, insbesondere für jüngere Menschen. Der Flächenbedarf in den Zuzugsregionen steigt. Neue Häuser erhalten dabei zunehmend Niedrig- energiehausstandard. Andere Regionen sind von Entleerung bedroht. Gebäude werden nicht saniert, da keine Sicherheit besteht, ob sie weiter bewohnt werden. Menschen in Regionen mit schrumpfender Bevölkerung verlieren den Zugang zu notwendiger Infrastruktur wie etwa medizinischer Versorgung oder Einkaufsmöglichkeiten.
Notwendig: ein Leitbild
Das Handlungsfeld Wohnen ist vielfältigen Herausforderungen ausgesetzt, denen sich die Gesellschaft stellen muss. Es ist notwendig, Lösungen zu finden, um die finanziellen Herausforderungen zu erleichtern und den Organisationsaufwand zu vereinfachen. Darüber hinaus stehen soziale Aspekte im Mittelpunkt: Wohnen ist unser Lebensraum, der Ort unserer Gewohnheiten und Sicherheit. Daher ist es wichtig, Gelegenheitsfenster zu finden und zu nutzen, um Veränderungen herbeizuführen. Dies können Umbruchsituationen sein, in denen sich das Leben aus verschiedenen Gründen verändert und Alltagsroutinen durchbrochen werden, zum Beispiel in jungen Familien, in Familien mit Kindern, die das Nest verlassen, im Ruhestand. Vor allem aber benötigen wir für das Thema Wohnen ein gesellschaftlich verankertes Leitbild in Richtung Klimaschutz, an dem sich die Gesellschaft orientieren kann. Der Begriff Energiewende muss im Wohnbereich mit einem lebenswerten Wohnumfeld, mit Komfort, Gesundheit, sauberer Energieversorgung und geringen Energiekosten verbunden sein. Es braucht ein Bild, das die Energiewende mit den Ursprüngen des Wortes wonên verknüpft. Und damit zeigt, dass die Energiewende nicht nur ökologisch sinnvoll ist, sondern soziale, gesellschaftliche und individuelle Bedürfnisse anspricht und ein gutes Wohnklima bereitet.
Zentrale Maßnahmen
Für den Weg zu klimaneutralem und ressourcenschonendem Wohnen braucht es neben der Etablierung dieses attraktiven Leitbildes zahlreiche Maßnahmen. Sie sollten ausgewogen sein und verschiedene Ansätze parallel verfolgen – informieren und beraten, fördern und fordern – sowie Bestandsgebäude und Neubauten gleichermaßen adressieren. Dabei sollten sie sich auf Effizienzverbesserung, Versorgung mit erneuerbaren Energien, effiziente Versorgungstechnik und Flexibilisierung der Wohnformen konzentrieren.
Signifikante Erhöhung der energetischen Sanierungsrate
Die rechtlichen Vorgaben bei der Gebäudesanierung sollten sich am Ziel orientieren, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, etwa durch die Einführung einer Klimaabgabe für Gebäude, die sich am aktuellen Effizienzstandard sowie dem Zielstandard im jeweiligen Jahr orientiert. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Vorgaben für jegliche Sanierungsaktivitäten eingehalten werden, das heißt die Sanierung muss entsprechend der Vorgaben vollzogen werden. Denn nur dann können entsprechende Einsparungen erzielt werden. Eine Überwachung des Vollzugs ist daher von großer Bedeutung.
Vor allem muss das geplante Gebäudeenergiegesetz verabschiedet und konsequent umgesetzt werden - dazu muss auch überprüft werden, ob die gesetzlichen Standards eingehalten werden.
Förderprogramme müssen ausgeweitet, Förderansätze in einer abgestimmten Strategie gebündelt werden. Dies bewirkt Transparenz, reduziert Informations- und Organisationsaufwand und befördert eine verstärkte, zielführende Inanspruchnahme der Förderprogramme. Gleichzeitig sollten diese verschiedene Zielgruppen spezifisch ansprechen und verstärkt auf konkrete Sanierungsanlässe abzielen, so insbesondere auf Umbruchsituationen wie etwa Umzug, Eigentumsübertrag oder Auszug der Kinder. Die Energiesteuer muss erhöht oder eine CO2-Lenkungsabgabe auf fossile Brennstoffe eingeführt werden: Diese verteuert die fossilen Brennstoffe und setzt so Anreize zum sparsamen Verbrauch und zum vermehrten Einsatz CO2-neutraler oder CO2-armer Energieträger. Zudem sollte der Sanierungsmarkt auf Ebene der Umsetzer wie Dachdecker, Installateure oder auch Stuckateure gefördert werden, um sicherzustellen, dass das steigende Volumen an notwendiger Sanierungsaktivität in Menge und erforderlicher Qualität erbracht werden kann.
Sicherstellung ambitionierter Neubau- und Sanierungsstandards
Neben den regulatorischen Vorgaben sind ausreichend hohe Anreize wichtig, damit Sanierungen zu einem Zustand führen, der mit dem Ziel der Klimaneutralität vereinbar ist. Dabei sollte sich der KfW-Effizienzhausstandard 55 – das Gebäude benötigt nur 55 Prozent der Energie des Referenzgebäudes – als Leitstandard der energetischen Gebäudesanierung etablieren. Bei Dämmmaterialien sollten auch Ressourceneffizienz und Schadstoffbelastung bei Herstellung, Verwendung und Entsorgung berücksichtigt werden. Für Neubauten sollte ab 2020 der Passivhausstandard Pflicht sein. Notwendig sind zudem eine Vorbildwirkung der öffentlichen Hand durch eine erhebliche Intensivierung der Sanierung öffentlicher Gebäude, insbesondere jener mit Publikumsverkehr wie Schulen und Kindergärten, sowie verstärkte Anstrengungen im Bereich Forschung und Entwicklung für nachhaltige Hochleistungsdämmstoffe, die industrielle Vorfertigung von Dämmelementen und innovative Sanierungskonzepte.
Daran muss weiter geforscht werden, damit künftig die Kosten für Gebäudedämmung sinken können. Solche Dämmstoffe müssen schadstofffrei und recyclingfähig sein.
Versorgungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
Wir brauchen Anreize und regulatorische Vorgaben für Investitionen in Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien. Letztere sollten im Gebäudebestand verpflichtend genutzt werden. Gleichzeitig sollte es ab 2025 verboten werden, Öl- und Gaskessel neu zu installieren. Ergänzend sollte darauf hingewirkt werden, dass bestehende Heizsysteme sukzessive auf Verteilsysteme mit niedrigeren Vorlauftemperaturen umgerüstet werden, so zum Beispiel Fußboden- und Wandheizungen. Bestehende Wärmenetze sollten auf niedrigere Temperaturniveaus, erneuerbare Energien und Abwärmenutzung umgerüstet und als Bindeglied zum Stromsektor verwendet werden. In dichter besiedelten städtischen Strukturen, in denen nur eingeschränkte Sanierungsmöglichkeiten bestehen und es an ausreichend großen, gebäudenahen und dezentralen Erneuerbare-Energien-Wärmepotenzialen mangelt, sollten Wärmenetze ausgebaut werden.
Gemeinsames Wohnen fördern
Die Bedingungen für gemeinsame Initiativen zur Finanzierung sozialer und ökologischer Wohnprojekte müssen sich verbessern. Gleichzeitig sollten bundes- und landeseigene Immobilien, wie etwa der Bestand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vorrangig an sozial-innovative oder ökologische Initiativen vergeben werden. Spekulativer Leerstand muss identifiziert und reguliert werden, zum Beispiel durch verpflichtende Meldungen leerstehender Wohnungen oder Belegungsrechte.
Gute Beispiele dafür sind das Freiburger Mietshäuser Syndikat und der Salzburger Wohnbaufonds.
Beratungseinrichtungen und Netzwerke zu gemeinsamen Wohnformen, die unter anderem rechtliche Fragen, geeignete Mietverträge sowie die partizipative Planung und Durchführung behandeln, sollten gefördert werden. Ebenso sollten Beratung, Vermittlung und Umsetzung von Wohnungstausch, Wohnungsumbau – also Teilungen und Zusammenschlüsse von Wohnungen und Häusern – sowie Umzugsmanagement gefördert werden. In der Ausbildung von Architekten und Stadtplanenden sollte der Schwerpunkt integrative, gemeinsame Wohnformen geschaffen werden. Dadurch wird der Grundstein gelegt, heterogene Quartiere mit für jeden Lebensabschnitt passenden Wohnungen und Wohnungsgrößen zu gestalten und gemeinschaftliches Wohnen mit notwendiger Infrastruktur und bedarfsgerechter Versorgung bis ins hohe Alter zu ermöglichen.
Gerade junge Familien und Ältere könnten gut kleinere gegen große Wohnungen tauschen.