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Neu ab Januar: Stürzt uns der CO2-Preis zusätzlich in die Krise?

Vom 1. Januar 2021 an macht der CO2-Preis Autofahren und Heizen teurer. Wie sich das auf Haushalte mit unterschiedlichen Einkommen auswirkt, hat ein Team des Öko-Instituts berechnet.

Am 1. Januar 2021 wurde das „Herzstück“ des Klimaschutzprogramms 2030 eingeführt: Der Preis auf CO2 für Verkehr und Wärme. Erdgas und Öl zum Heizen sowie Kraftstoffe für Fahrzeuge werden mit einem zusätzlichen Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 belegt. Dadurch verteuert sich Heizöl um 7,9 Cent pro Liter (ct/l), Erdgas um 0,6 ct/kWh, Benzin um 6,9 ct/l und Diesel um 7,8 ct/l (alle Angaben inklusive Mehrwertsteuer).

Die Rolle der EEG-Umlage

Die CO2-Bepreisung soll sozial ausgewogen sein. Daher werden Bürgerinnen und Bürger an anderen Stellen deutlich entlastet. So sinkt der Strompreis durch die Begrenzung der EEG-Umlage deutlich gegenüber der Entwicklung, die er sonst genommen hätte. Was bedeutet das genau? Die EEG-Umlage wäre im Jahr 2021 auf 9,651 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) angestiegen. Durch Bundeszuschüsse wird sie auf 6,5 ct/kWh begrenzt. Die EEG-Umlage und damit der Strompreis liegen 2021 also um gut drei Cent pro verbrauchter Kilowattstunde Strom (ohne MwSt.) niedriger als sie sonst im Jahre 2021 gewesen wäre. Wenn also im neuen Jahr die Preise an den Tankstellen höher sind und die Heizkostenrechnung steigt, dann ist gleichzeitig die Stromrechnung geringer, als sie sonst gewesen wäre.

Auch werden die Einnahmen, die durch die CO2-Bepreisung entstehen, für Klimaschutzmaßnahmen verwendet, um noch mehr fürs Klima zu bewirken.

Wie wirken sich die Neuerungen konkret auf verschiedene Haushalte aus? Zahlen sie mehr oder weniger? Wie beeinflussen die Veränderungen unseren Alltag?

Folgende Beispiele illustrieren die Auswirkungen des CO2-Preises und der Stabilisierung der EEG-Umlage:

  • Autofahren: Wer 13.000 Kilometer pro Jahr in einem benzinbetriebenen Auto fährt, zahlt rund 70 Euro mehr.

    (Annahme: Kraftstoffverbrauch von 7,8 Litern auf 100 Kilometer. Rechnung: 1.014 Liter Kraftstoffverbrauch pro Jahr x 0,069 Euro Kosten pro Liter durch CO2-Bepreisung = 70 Euro).

  • Heizen: Wer eine Wohnfläche von 100 Quadratmetern mit Öl heizt, zahlt durchschnittlich 115 Euro mehr pro Jahr; bei einer Gasheizung sind es durchschnittlich 83 Euro und bei einer Biomasseheizung gibt es keinen Aufschlag.

  • Strom: Die Begrenzung des Strompreisanstiegs entlastet alle Haushalte. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden pro Jahr, sind dies 113 Euro gegenüber dem, was der Strom sonst im Jahr 2021 gekostet hätte.

Aber natürlich sind nicht alle Haushalte gleich. Wer wenig Auto fährt, spürt den Unterschied des CO2-Preises bei den Ausgaben für Benzin und Diesel kaum. Für Haushalte, die klimafreundlich heizen, ändert sich bei der Heizrechnung kaum etwas oder sogar gar nichts.

Haushalte mit geringerem Einkommen weniger belastet

Allerdings: Wer wenig verdient, gibt ohnehin einen größeren Anteil des Einkommens fürs Heizen und Autofahren aus als Haushalte mit hohem Einkommen. Daher lohnt sich ein genauerer Blick, wie sich der CO2-Preis und die Begrenzung der EEG-Umlage auf Haushalte in verschiedenen Einkommensgruppen auswirken.

Die folgende Abbildung zeigt die durchschnittlichen Auswirkungen auf die Bevölkerung nach zehn Einkommensgruppen: von Gruppe 1 mit den zehn Prozent Haushalten mit den niedrigsten Einkommen bis Gruppe 10 der zehn Prozent Haushalte mit den höchsten Einkommen.

Wie sich die Ausgaben der Haushalte durch CO2-Bepreisung und Begrenzung der EEG-Umlage ändern

Betrachtet wird der CO2-Preis 25 Euro auf Heizöl, Erdgas, Diesel und Benzin und eine Begrenzung der EEG-Umlage auf 6,5 Cent/kWh gegenüber der von den Übertragungsnetzbetreibern prognostizierten EEG-Umlage von 9,651 ct/kWh. Mit den Bundeszuschüssen ist die EEG-Umlage und damit der Strompreis für Haushalte also um 3,151 ct/kWh (ohne MwSt.) niedriger als dies sonst im Jahre 2021 der Fall gewesen wäre.

Quelle: Eigene Berechnung und Darstellung auf Basis von FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018

Deutlich zu sehen ist, dass der CO2-Preis vor allem in den höheren Einkommensgruppen zu zusätzlichen Kosten führt. Das sind die Haushalte mit den größeren Wohnflächen, die es zu heizen gilt, und mit mehreren Autos, die auch noch mehr gefahren werden.

Haushalte mit dem höchsten Einkommen (Gruppe 10) verbrauchen doppelt so viel Heizenergie wie Haushalte in Gruppe 1 und heizen dazu noch überdurchschnittlich oft mit Öl oder Gas, auch wenn die Heizung in Gruppe 10 oft effizienter ist und die Gebäude besser gedämmt sind. Dementsprechend zahlen diese Haushalte auch doppelt so viel durch den CO2-Preis. Der Kraftstoffverbrauch in Gruppe 10 ist um ein Vielfaches – nämlich fast sechsmal – höher als in Gruppe 1. Auch der Stromverbrauch ist in den Gruppen mit höherem Einkommen fast doppelt so hoch und dementsprechend ist auch die Einsparung höher, gegenüber dem, was ansonsten im Jahr 2021 für Strom hätte bezahlt werden müssen.

Addiert man alles zusammen wird klar:

  1. Haushalte mit geringerem Einkommen werden im Durchschnitt durch die Kombination aus CO2-Bepreisung und Begrenzung des Strompreisanstiegs begünstigt.

    Einkommensgruppe 1 und 2, also die 20 Prozent mit den geringsten Einkommen, haben im Durchschnitt über das Jahr hinweg mehr Geld im Portemonnaie, als sie ohne die Bundesprogramme gehabt hätten. Für sie ist die Begrenzung des Strompreisanstiegs besonders wichtig, denn die Stromkosten machen bei ihnen einen hohen Anteil ihrer Ausgaben aus. Insgesamt wird ihr Budget um gut 0,2 Prozent entlastet gegenüber einer Situation im Jahr 2021, in der es keinen Brennstoffemissionshandel und keine Begrenzung der EEG-Umlage gegeben hätte.

  2. Haushalte mit mittlerem Einkommen werden durch die Kombination nur gering belastet.

    Sie sehen die Preissteigerung beim Tanken und bei der Heizkostenabrechnung – je nachdem wie sie sich selbst verhalten und Energie sparen. Dadurch gibt es Anreize, sich klimafreundlich zu verhalten. Die Stromkostenbegrenzung über das EEG aber bewirkt, dass sich die zusätzlichen Ausgaben in Grenzen halten. Im Vergleich zu ihrem Einkommen betragen die zusätzlichen Kosten weniger als 0,05 Prozent.

  3. Haushalte mit hohem Einkommen sehen die Auswirkungen am stärksten, können jedoch gegenhalten.

    Für sie macht sich eine Füllung für das große Auto an der Tankstelle bemerkbar, auch die Heizkosten für die große Wohnung oder das Haus werden steigen. Durch Investitionen in Wärmedämmung oder klimafreundliche Heizung oder, indem man den Verbrenner öfter stehenlässt oder sogar ganz abschafft, lässt sich das aber einsparen. Und die Strompreisbegrenzung des EEG wirkt sich auch für sie positiv aus. Insgesamt sind die zusätzlichen Kosten mit weniger als 0,05 Prozent des Einkommens nämlich so gering, dass die Veränderungen kaum bemerkbar sein werden.

Noch im Gespräch: Heizkosten ausgewogen zwischen Mietenden und Vermietenden verteilen

Nach der jetzigen Regelung werden die zusätzlichen Heizkosten vollumfänglich an die Mietenden weitergegeben. Allerdings haben die Mietenden wenig Einfluss auf den Wärmebedarf ihrer Wohnung und den genutzten Heizenergieträger. Deswegen ist es sinnvoll, dass auch die Vermietenden an den steigenden Heizkosten beteiligt werden und sie einen Anreiz erhalten, in Gebäudeeffizienz und CO2-arme Wärmeversorgung zu investieren. Die Umlage der CO2-Kosten auf die Mietenden sollte begrenzt werden und ein Teil bei den Vermietenden belassen werden. Eine Studie des Öko-Instituts hat einen doppelten Effekt gezeigt: Investitionen in Wärmeeffizienz rentieren sich für Vermietende noch mehr und Mietende werden entlastet.

Fazit: CO2-Preis und EEG-Umlage sozial ausgewogen

Es ist, wie die Bundesregierung sagt: „Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif“. Aber die Anforderungen können fair verteilt werden. Ein Preis auf CO2 gibt das richtige Signal. Wer CO2- Emissionen verursacht und damit das Klima schädigt, erlebt die Auswirkungen im eigenen Geldbeutel. Wer sich klimafreundlich verhält, wird nicht belastet und sogar durch andere Programme unterstützt.

Im Wärmebereich ist das allerdings nicht ganz einfach: Die Mietenden haben in der Regel keinen Einfluss auf die Wärmeeffizienz ihrer Wohnungen oder die Wahl des Heizenergieträgers. Daher ist es wichtig, dass die zusätzlichen Kosten nicht einfach nur den Mietenden aufgetragen werden. Vielmehr müssen Vermietende aktiv werden.

In der Gesamtschau sind die Veränderungen, die sich durch die CO2-Bepreisung und gleichzeitige Begrenzung der EEG-Umlage und damit des Strompreisanstiegs im Jahr 2021 ergeben, sozial ausgewogen. Im Durchschnitt werden untere Einkommensgruppen (stärker) entlastet. Der CO2-Preis wird in den kommenden Jahren kontinuierlich ansteigen. Doch steigende Preise bedeuten auch steigende Einnahmen – und diese werden über weitere Strompreissenkungen an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben.

Dr. Katja Schumacher, Dr. Johanna Cludius, Ruth Blanck, Dr. Sibylle Braungardt, Victoria Liste, Konstantin Kreye und Katja Hünecke haben den Blogbeitrag gemeinsam geschrieben. Sie arbeiten als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit verschiedenen Forschungsschwerpunkten in den Institutsbereichen Energie & Klimaschutz und Ressourcen & Mobilität.

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