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Porträt: Prof. Dr. Eckhard Pache (Uni Würzburg)

Christiane Weihe

Es geht. Und zwar schon seit mindestens 15 Jahren. So lange ist es her, dass Prof. Dr. Eckhard Pache analysierte, ob es rechtlich möglich ist, auf innerdeutschen Flügen eine Kerosinsteuer einzuführen. „Das ist unproblematisch, erfasst aber natürlich nur einen kleinen Anteil der Treibhausgasemissionen des Luftverkehrs“, sagt er. Auch auf internationalen Flügen ist eine Kerosinsteuer aus Sicht des Juraprofessors durchaus möglich. „Als Gegenargument wird immer das Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt von 1944 vorgeschoben“, sagt er. „Aber dieses sieht nur vor, dass Kerosin, das sich bereits im Flugzeug befindet, nicht besteuert werden darf. Es gibt keine zwingende Regelung für Flugbenzin, das neu getankt wird, soweit dies nicht in bilateralen Luftverkehrsabkommen vereinbart ist.“

Der Verzicht auf eine Kerosinbesteuerung führe zudem zu einer Ungleichbehandlung der verschiedenen Verkehrsmittel. „Der Wunsch, das Fliegen nicht zu teuer zu machen, war nach dem Krieg nachvollziehbar, weil Völkerverständigung immens wichtig war“, sagt Prof. Pache, „mit Blick auf die Klimaschädlichkeit des Fliegens ist das heute aber kaum noch vertretbar.“ Die derzeit sinnvollste und am einfachsten durchsetzbare Option für Europa seien zunächst bilaterale Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten. „Aber natürlich brauchen wir auch eine internationale Lösung.“