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Arbeit / Aktuell

Emissionshandel und Finanzmärkte

Der Europäische Emissionshandel (ETS) besteht seit 2005 und hat sich inzwischen als sinnvolles und wirkungsvolles Klimaschutzinstrument etabliert. Auch Finanzakteur*innen können mit Emissionszertifikaten handeln und nehmen eine wichtige Rolle als Handels­part­ner*innen im Markt ein, indem sie zum­ Beispiel Absicherungsprodukte für vom Emissionshandel erfasste Unternehmen anbieten. Seit dem rasanten Anstieg der Preise für Emissionsrechte in den vergangenen beiden Jahren steht allerdings auch die Frage im Raum, ob sie mit der Preisentwicklung spekulieren. Dies wurde auch in einer Veröffentlichung der European Securities and Markets Authority (ESMA) aus dem März 2022 untersucht. „Laut dem Report gibt es bislang keinen Grund zur weiteren Regulierung oder Kontrolle, doch die ESMA regt auch an, den Einfluss der Finanzakteur*innen auf diesen wichtigen Markt im Auge zu behalten“, sagt Dr. Johanna Cludius. Durch den Krieg in der Ukraine hat sich die Situation in Europa grundlegend verändert, auch auf den Energie- und Finanzmärkten. „Vor diesem Hintergrund hat das Europäische Parlament eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die sich der aktuellen Situation widmet und die Frage beantwortet, ob nun politische Schritte notwendig sind.“

Gemeinsam mit der niederländischen Beratungsfirma Trinomics widmet sich das Öko-Institut im Projekt „The role of financial operators in the ETS market and the incidence of their activities in determining the allowance price“ daher nun der Rolle von Finanzakteur*innen im ETS und entwickelt Handlungsempfehlungen für die Politik. Hierfür analysiert das Projektteam vorliegende Studien, widmet sich weiteren Daten zum Emissionshandel und führt Interviews mit Expert*innen etwa aus der Finanzbranche. „Auf dieser Grundlage kann das Europäische Parlament entscheiden, ob eine stärkere Marktkontrolle oder sogar eine angepasste Gesetzgebung notwendig sind“, so die Projektleiterin. „Im Mittelpunkt steht dabei, die Preisentwicklung im Auge zu behalten und die Funktionsfähigkeit des Emissionshandels zu bewahren.“