Spenden
Arbeit / Rückblick

2074 statt 2031

Christiane Weihe

Ein Endlager für hochradioaktiven Abfall bis 2031? Ein solcher Zeitrahmen wird zumindest im Standortauswahlgesetz (StandAG) angestrebt. Doch eine Analyse der vorgesehenen Abläufe zeigt: Erst 2074 kann es ein Endlager für hochradioaktive Abfälle geben. „Dies setzt aber voraus, dass alle Verfahrensschritte ohne großen Verzug umgesetzt werden“, sagt Judith Krohn, Senior Researcher am Öko-Institut. „Der recht lange Zeitraum von noch fünfzig Jahren erklärt sich vor allem daraus, dass viele Akteur*innen am Verfahren beteiligt sind, alle Gebiete ergebnisoffen bewertet werden und die Standortsuche in drei aufeinander aufbauenden Phasen erfolgt und dabei sowohl übertägig als auch untertägig erkundet wird.“

Im Projekt „Unterstützung des BASE bei der Prozessanalyse des Standortauswahlverfahrens (PaSta)“ für das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung zeigen die Wissenschaftler*innen auch: Damit ein Endlager 2074 in Betrieb genommen werden kann, müssen alle am Verfahren beteiligten Akteur*innen eine gemeinsame Vision eines gelingenden Verfahrens entwickeln und sich gegenseitig unterstützen. „Es bestehen allerdings noch Risiken für die Dauer des Verfahrens“, erklärt Silvia Schütte, stellvertretende Leiterin des Bereichs Umweltrecht & Governance. „Ein entscheidender Faktor ist beispielsweise, wie viele mögliche Standortregionen übertägig erkundet werden. Denn die technischen und personellen Ressourcen für die Erkundung sind begrenzt. Wir empfehlen daher, dass sich die Akteur*innen hier auf eine maximale Zahl von Standortregionen einigen.“ Zwingend ist dabei, die regionale Beteiligung der Öffentlichkeit ernst zu nehmen. Die Schlichtung von Konflikten könnte das Verfahren verzögern. „Wichtig ist, dass es keine größeren Unstimmigkeiten über die Ausgestaltung des Verfahrens zwischen den Akteur*innen gibt – darauf wird die Bevölkerung sicher mit Unverständnis reagieren.“               

Ansprechpartnerinnen am Öko-Institut