Mehr Recht für Innovationen
Chrisitane Weihe
Die Rückgewinnung von Straßenraum für Fußgängerinnen und Fußgänger, Vorrang für den ÖPNV oder umweltschonendes Carsharing – soziale und ökologische Innovationen können den Mobilitätsbereich verändern. Doch wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür? Fördern oder hemmen sie solche Innovationen? Dies hat das Öko-Institut gemeinsam mit Prof. Dr. Stefan Klinski von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin für das Umweltbundesamt analysiert. „Anhand von fünf konkreten Beispielen – darunter auch flexible Mobilitätsangebote in Räumen mit schwacher Nachfrage wie etwa auf dem Land und die wirksame Steuerung von Halten und Parken – haben wir den Rechtsrahmen untersucht sowie Empfehlungen für nötige und realisierbare Änderungen formuliert, die es erleichtern, solche Innovationen umzusetzen“, erklärt Andreas Hermann, Senior Researcher am Öko-Institut.
Das Projektteam empfiehlt eine grundlegende Neukonzeption des deutschen Straßenverkehrsrechts sowie des Straßenrechts der Bundesländer. „Derzeit sind die Bestimmungen einseitig darauf ausgelegt, dem Autoverkehr möglichst viel Raum zu geben. Andere Ziele des Gemeinwohls werden so weitgehend ausgeblendet, etwa die Luftreinhaltung oder eine hohe Wohn- und Aufenthaltsqualität“, sagt Professor Klinski. Im Forschungsprojekt „Recht und Rechtsanwendung als Treiber oder Hemmnis gesellschaftlicher, ökologisch relevanter Innovationen – untersucht am Beispiel des Mobilitätsrechts“ zeigen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler damit: Für eine an Nachhaltigkeitszielen orientierte Mobilitätspolitik fehlt mit den derzeitigen Rechtsbestimmungen zum Straßenverkehr die Grundlage, die Bestimmungen stehen ihr sogar im Weg.
Ansatzmöglichkeiten für den dringend notwendigen Paradigmenwechsel sieht das Projektteam auch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG). „Hier gibt es bereits Raum für innovative Verkehrsarten, so etwa flexible Mobilitätsangebote in Räumen mit schwacher Nachfrage“, sagt der Wissenschaftler vom Öko-Institut, „es müsste aber zum Beispiel mehr Rechtssicherheit etwa für die organisierte Mitnahme in Form von Mitfahrgelegenheiten geschaffen werden.“ Darüber hinaus fordern die Expertinnen und Experten unter anderem eine finanzielle Förderung zur Anschaffung von Bürgerbussen. Rideselling und Ridesharing spielen hingegen in ländlichen Räumen keine Rolle, so dass hierfür aus ihrer Sicht keine Änderungen im PBefG notwendig sind.