Mehr Sorgfalt in Lieferketten
Im Juni 2021 hat der Bundestag ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten verabschiedet. Und auch auf europäischer Ebene soll es bald ein Lieferkettengesetz geben, um Menschenrechte und Umwelt mit Blick auf die internationale Wirtschaft besser zu schützen. „Bislang sind die Instrumente, um dies zu tun, nicht ausreichend. Selbst, wenn es entsprechende Regeln gibt, fehlt es oft an der Bereitschaft, diese umzusetzen“, sagt Dr. Peter Gailhofer vom Öko-Institut. „Das Umwelthaftungsrecht könnte helfen, Lücken in der Regulierung der globalen Wirtschaft zu schließen.“
Im Projekt „Internationale Haftung von Unternehmen für Umweltschäden“ für das Umweltbundesamt hat das Öko-Institut gemeinsam mit Geulen & Klinger Rechtsanwälte, Rechtsanwälte Günther sowie Prof. Dr. Kirsten Schmalenbach und Prof. Dr. Alexander Proelß die bestehende Rechtslage und Möglichkeiten zu deren Verbesserung analysiert. Im Fokus standen internationale Normen und Instrumente im nationalen Recht, durch die private Verursacher und Verursacherinnen für Umweltschäden im Ausland haftbar gemacht werden können. „Im nationalen Recht gibt es schon heute Regeln, die für zukünftige Haftungsfälle relevant werden können“, sagt Gailhofer. Und ergänzt, dass es auch Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen gibt: „Ein Lieferkettengesetz auf europäischer Ebene könnte zum Beispiel Hürden für Klagen ausländischer Opfer von Umweltschäden abbauen; im deutschen Gesetz wurde das weitgehend versäumt.“