Recht für mehr nachhaltige Mobilität
Wie können Städte gesonderte Parkflächen für das Carsharing einrichten? Wie können sie Räume, die derzeit für den Verkehr reserviert sind, für andere Nutzungsformen – etwa für Veranstaltungen oder als Spielflächen – zurückgewinnen? Wie lassen sich Genehmigungen für Bürgerbusse oder Mitfahrsysteme auf dem Land einfacher umsetzen? Häufig stehen rechtliche Hürden solchen und weiteren Entwicklungen bzw. den sich ändernden Mobilitätsbedürfnissen entgegen. Das aktuelle Projekt „Recht und Rechtsanwendung als Treiber oder Hemmnis gesellschaftlicher, ökologisch relevanter Innovationen“ untersucht am Beispiel des Mobilitätsrechts, wie die praktische Umsetzung dieser Innovationen erleichtert werden kann. Im Auftrag des Umweltbundesamtes formuliert das Forschungsteam um Andreas Hermann Empfehlungen für geeignete Anpassungen der entsprechenden Rechtsvorschriften. Sie arbeiten dafür bis Ende 2018 mit Prof. Dr. Stefan Klinski, Professor für Wirtschafts- und Umweltrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, zusammen.