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Im Fokus

Unternehmerische Verantwortung

Umweltschutz und Menschenrechte

Christiane Weihe

Ein gefährliches Pestizid, das in der EU schon längst nicht mehr zugelassen ist, wird im Ausland verkauft. Kupfer für deutsche Produkte wird in einer Mine abgebaut, deren Arbeits- und Sicherheitsbedingungen dem deutschen Recht in keinster Weise genügen. Ein deutsches Schiff wird in Bangladesch unter Bedingungen abgewrackt, denen keine hiesige Behörde zustimmen würde. Die Geschäftsaktivitäten deutscher Unternehmen erstrecken sich rund um den Globus, sie produzieren international und vertreiben ihre Produkte weltweit. Dabei halten sie die Sozial- und Umweltstandards, die hierzulande gelten, oftmals nicht ein. Was sind die Folgen dieses Handelns und wie können Unternehmen stärker in die Pflicht genommen werden?

Bei internationalen Aktivitäten verlassen sich deutsche Unternehmen oftmals auf die Gesetzeslage vor Ort, deren soziale und ökologische Standards, Pflichten und Grenzwerte aber in vielen Fällen unter jenen liegen, die hierzulande gelten. Können sie also angesichts fehlender Regelungen Produkte vertreiben oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die Menschen und Umwelt gefährden? Auf keinen Fall, sagt Dr. Nele Kampffmeyer vom Öko-Institut. „Neben den jeweiligen nationalen Regelungen gibt es seit 2011 die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. In diesen hat die Staatengemeinschaft 31 Prinzipien für menschenrechtliche Sorgfaltspflicht formuliert. Sie betreffen die staatliche Verpflichtung, Menschenrechte zu schützen, die unternehmerische Verantwortung, Menschenrechte zu achten sowie den Zugang zu effektiver gerichtlicher und außergerichtlicher Abhilfe für Betroffene.“ Alle Staaten sind dazu angehalten, nationale Aktionspläne zur Umsetzung und Verbreitung der UN-Leitprinzipien zu erarbeiten. „Leider hat sich die deutsche Regierung in ihrem Aktionsplan für eine extrem unverbindliche Lösung entschieden, die auf Freiwilligkeit statt auf verpflichtende Regelungen setzt“, sagt die Wissenschaftlerin aus dem Bereich Umweltrecht & Governance, „dabei ist inzwischen mehr als klar: Nur mit freiwilligen Lösungen bekommt man die meisten Unternehmen nicht dazu, ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht konsequent und umfassend nachzukommen und die hierfür notwendigen Entscheidungen in Strategie und Management zu treffen. Und jene, die sich um Nachhaltigkeit ohnehin keine Gedanken machen, sowieso nicht.“

Verantwortung für Mensch und Umwelt

Die UN-Leitprinzipien sind ein wichtiger Schritt für nachhaltiges Wirtschaften. „Leider gibt es kein vergleichbares Rahmenwerk, das sich mit dem Umweltschutz befasst“, so Kampffmeyer. Die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten sind jedoch auch aus Umweltsicht von Bedeutung. „Mangelnder Umweltschutz kann zu Menschenrechtsverletzungen führen“, sagt sie, „so wirken sich viele Umweltschäden beispielweise direkt auf das Recht auf Leben und Gesundheit aus.“

Im Projekt „Umweltschutz wahrt Menschenrechte! Deutsche Unternehmen in der globalen Verantwortung“ hat das Öko-Institut analysiert, wie in den globalen Wertschöpfungsketten der Schutz von Umwelt und Menschenrechten besser werden kann. Anhand von drei Fallbeispielen – der Abwrackung von Schiffen in Bangladesch, dem Kupferbergbau in Peru und dem internationalen Vertrieb von Pestiziden, die hierzulande nicht zugelassen sind, – hat das Projektteam Anforderungen an Politik und Wirtschaft formuliert. „Viele Schiffe deutscher Reedereien kommen meist über Zwischenhändler zur Verschrottung nach Bangladesch. Sie werden hier direkt am Strand und nicht fachgerecht entsorgt, so dass Mensch und Umwelt gefährlichen Stoffen wie Schwerölen oder Asbest ausgesetzt sind“, erklärt Cara-Sophie Scherf, Wissenschaftlerin vom Öko-Institut, „dies ist nach internationalem und europäischem Recht verboten – es wird Zeit, dass der deutsche Staat dies konsequenter durchsetzt.“ Auch und vor allem seien aber die Reedereien in der Pflicht, die Missstände zu beheben – in erster Linie, indem sie geltendes Recht respektieren, aber etwa auch, indem sie auf die Recyclingstandards beim Leasing von Schiffen achten. Mit Blick auf Pestizide und den Kupferbergbau fordert Kampffmeyer ebenfalls klare Maßnahmen von Politik und Unternehmen: „So sollten zum Beispiel hochgiftige Pestizide, die in der EU nicht zugelassen sind, mit einem Exportverbot belegt werden“, sagt sie, „mit Blick auf den Kupferbergbau in Peru sollten Unternehmen sich aktiv und auch finanziell für verbesserte Bedingungen in den Abbauländern engagieren.“

Neben Maßnahmen für die jeweiligen Fallbeispiele sind im Working Paper auch Empfehlungen zu branchenübergreifenden Instrumenten zu finden. „Wir halten es etwa für sinnvoll, auch hierzulande rechtlich verbindliche Sorgfaltspflichten einzuführen wie es sie seit 2017 in Frankreich gibt“, so Dr. Nele Kampffmeyer, „dort wird von großen Unternehmen verlangt, dass sie entlang der gesamten Wertschöpfungskette Risiken für Mensch und Umwelt identifizieren und ihnen vorbeugen. Verletzen sie diese Pflicht, kann dies sehr hohe Bußgelder nach sich ziehen.“

Mehr Pflichten, mehr Rechte

In einem weiteren Projekt für die zivilgesellschaftlichen Akteure im Bündnis für nachhaltige Textilien hat sich das Öko-Institut mit den Nachhaltigkeitsanforderungen an die Textilbranche befasst. „Wir haben analysiert, wie sich die verbindlichen Ziele des Bündnisses ambitioniert umsetzen lassen, und haben dabei unter anderem gezeigt, warum etwa klare Vorgaben für Risikoanalysen, eine höhere Transparenz und Maßnahmen, die sich mit Akteuren aus der tieferen Lieferkette befassen und nicht nur mit direkten Geschäftspartnern, sinnvoll sind“, erklärt die Wissenschaftlerin. Die Analyse „Das Textilbündnis: ambitioniert und transparent?“ fordert ebenfalls eine stärkere Regulierung: „Es ist sehr begrüßenswert, dass sich Unternehmen in diesem freiwilligen Bündnis engagieren. Es braucht solche Initiativen vor allen Dingen für die Entwicklung von praktischen Lösungsansätzen. Für einen fairen Wettbewerb müssten aber alle deutschen Textilunternehmen verpflichtet werden, bestimmte Mindeststandards einzuhalten.“

Eine zentrale Forderung des Öko-Instituts ist darüber hinaus, Klagemöglichkeiten von Geschädigten zu stärken. „Wer durch das umweltschädigende Verhalten eines deutschen Unternehmens, eines Tochterunternehmens oder eines Zulieferers in seinen Rechten verletzt wird, sollte die Möglichkeit bekommen, diese nach deutschem Recht vor einem deutschen Gericht auf Schadenersatz zu verklagen“, fordert die Wissenschaftlerin, „hierfür braucht es unter anderem eine Ausweitung der Haftung deutscher Unternehmen und einen vereinfachten Zugang von Geschädigten aus anderen Ländern zu den deutschen Gerichten.“

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Die Soziologin Dr. Nele Kampffmeyer widmet sich am Öko-Institut Fragen der Nachhaltigkeitsgovernance sowie der Green Economy, aber auch unternehmerischen Nachhaltigkeitsstrategien sowie unternehmerischem Engagement. Im Bereich Umweltrecht & Governance untersucht sie dabei unter anderem die Nachhaltigkeit in weit verzweigten Lieferketten sowie die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.