Passiver Schallschutz in der Umgebung von Flughäfen
Christiane Weihe
Eine wichtige Aufgabe des Gesetzgebers besteht darin, die Anwohner von Flughäfen und die Allgemeinheit vor Beeinträchtigungen durch Fluglärm zu schützen. Dies wird hierzulande durch das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) umgesetzt, dessen Vorgaben in weiteren Rechtsverordnungen konkretisiert werden. So wurden in der zweiten Fluglärmschutzverordnung (2. FlugLSV, „Flugplatz-Schallschutzmaßnahmen-Verordnung“) Schallschutzanforderungen für Neubauten festgelegt und Regelungen für die Erstattung von passiven Schallschutzmaßnahmen im Gebäudebestand (z. B. schalldämmende Fenster) getroffen. Noch bis zum November 2015 evaluiert das Öko-Institut nun gemeinsam mit dem Büro GeräuscheRechner und der Anwaltskanzlei Fridrich Bannasch & Partner die 2. FlugLSV.
Untersucht werden im Auftrag des Umweltbundesamtes die Regelungsmechanismen und die Effektivität der Verordnung ebenso wie die Umsetzungspraxis. Hierfür wird zunächst eine Bestandsaufnahme des Status quo vorgenommen. Anschließend überprüfen die Experten, ob die Regelungen ausreichend sind und ob sie effektiv umgesetzt werden. Hier werden unter anderem Organisation und Ablauf der Erstattungsverfahren analysiert. Abschließend werden die Experten schließlich rechtliche und praktische Handlungsempfehlungen entwickeln. So sollen Verbesserungsvorschläge für die Verordnung selbst erarbeitet werden, aber auch Anregungen für den Vollzug vor Ort. cw