Gut verwertet?

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Mandy Schoßig
Die neue Verpackungsverordnung der EU (PPWR) soll das Recycling von Verpackungen deutlich verbessern – so dürfen jene, die nicht recyclingfähig sind, in Zukunft nicht mehr verwendet werden. In Deutschland regelt das Verpackungsgesetz das Recycling. Für das Umweltbundesamt hat das Öko-Institut gemeinsam mit der Institut cyclos-http GmbH, der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) mbH und der Cyclos GmbH dessen Anforderungen geprüft und Verbesserungsvorschläge entwickelt. „Wir empfehlen unter anderem, das Monitoring im Recyclingprozess zu verbessern sowie die Verwertungszuführungsquoten für die Materialien zu erhöhen. Darüber hinaus schlagen wir eine Anhebung der Gesamtrecyclingquote auf 65 Prozent bis 2030 vor,“ sagt Andreas Hermann, Senior Researcher am Öko-Institut.
Das Projekt „Analyse und Fortentwicklung der Verwertungsquoten des Verpackungsgesetzes als Lenkungsinstrument zur Ressourcenschonung“ zeigt auch, wie sich das hochwertige Recycling im gewerblichen Bereich verbessern lässt. Denn für Transport- sowie Verkaufs- und Umverpackungen gibt es bislang keine verbindlichen Quoten. „Bei Papier und Metallen ist aus unserer Sicht kein Eingreifen notwendig, denn hier gibt es schon heute sehr hohe Recyclingquoten von über 90 Prozent“, so Hermann. „Anders sieht es bei Kunststoffen aus. Daher empfehlen wir hier etwa, Erfassungssysteme mit verpflichtenden Recyclingquoten einzuführen. “