Ressourceneffizienz durch Völkerrecht
Christiane Weihe
Der Schutz natürlicher Ressourcen und eine höhere Ressourceneffizienz sind mit Blick auf die wachsende Weltbevölkerung, aber auch hinsichtlich schwerwiegender sozialer und ökologischer Konsequenzen der Ressourcengewinnung von großer Bedeutung. „Ressourceneffizienz ist ein wichtiges Instrument, um Nachhaltigkeitsprobleme zu mindern“, sagt Franziska Wolff, Leiterin des Bereichs Umweltrecht & Governance am Öko-Institut, „sie kann zudem einen Beitrag zur Entkopplung des Wirtschaftswachstums vom Ressourcenverbrauch leisten.“ Die Vorteile der Ressourceneffizienz – auch mit Blick auf Kosteneinsparungen durch ressourceneffiziente Produkte und Produktionsprozesse – sind deutlich. Viele politische Initiativen haben sich ihr bereits gewidmet, auch auf internationaler Ebene wie etwa bei den Sustainable Development Goals (SDGs). Bislang jedoch haben sich diese Initiativen nicht in völkerrechtlichen Normen niedergeschlagen. „Bei anderen umweltrelevanten Themen wie etwa Klimaschutz oder Biodiversität ist das anders, hier gibt es zum Beispiel die UN-Klimarahmenkonvention und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt“, so Wolff.
Wie kann der Ressourcenschutzgedanke international besser verankert werden, welche politischen und juristischen Maßnahmen können dabei helfen? Diesen Fragen gehen die Wissenschaftler des Öko-Instituts unter Leitung des Ecologic Institute sowie mit dem Experten für Ressourcenschutzrecht Prof. Joachim Sanden im Projekt „Völkerrechtliche Handlungsoptionen zur Steigerung der Ressourceneffizienz“ nach. Im Auftrag des Umweltbundesamts erfassen die Projektpartner unter anderem die bestehenden Völkerrechtsnormen, die sich mit Ressourceneffizienz befassen, und analysieren vorhandene Hemmnisse. „Zusätzlich wird das Projektteam nicht-rechtliche und nicht-staatliche Prozesse und Instrumente wie zum Beispiel das UNEP Resource Efficient Cleaner Production Programme untersuchen sowie Governance-Instrumente identifizieren und bewerten“, so Franziska Wolff. Teil des Projektes, das bis April 2019 Ergebnisse vorlegen wird, ist außerdem die Entwicklung von konkreten Handlungsempfehlungen mit Blick auf die völkerrechtliche Verankerung der Ressourceneffizienz sowie weitere Governance-Instrumente.