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Arbeit / Rückblick

Negative Auswirkungen für die Umwelt verhindern

Erfolgreiche Verbandsklagen gegen kritische Vorhaben

Christiane Weihe

Deutsche Umweltverbände können seit Ende des Jahres 2006 gegen Vorhaben, bei denen negative Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind, auf Grundlage des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) Klage einreichen. Wie eine Studie des Öko-Instituts im Auftrag des Umweltbundesamtes nun zeigt, ist etwa die Hälfte dieser so genannten Umweltklagen erfolgreich. Gemeinsam mit der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia, Hochschule Darmstadt) haben die Wissenschaftler erstmals die zwischen 2006 und 2012 nach dem UmwRG erhobenen Verbandsklagen empirisch ausgewertet. „Insgesamt 48 Prozent aller vor den Verwaltungsgerichten verhandelten Klagen waren in vollem Umfang oder zum Teil erfolgreich“, sagt Falk Schulze vom Öko-Institut. Eine wichtige Erkenntnis der Studie sei zudem, dass die erweiterten Klagemöglichkeiten von den Umweltverbänden sorgfältig geprüft werden, so der Wissenschaftler weiter. „Im untersuchten Zeitraum gab es insgesamt 58 Klageverfahren“, erklärt er, „das ist im Vergleich zu den jährlich mehr als 700 Umweltverträglichkeitsprüfungen eine überschaubare Zahl.“ Die von der Forschungsgruppe sofia durchgeführte Befragung von über 35 an Klageverfahren beteiligten Akteuren – darunter Verbands- und Behördenvertreter, Vorhabenträger sowie jeweilige Rechtsbeistände – zeigte außerdem: Die vorgebrachten Einwände der Verbände sind häufig von hoher fachlicher Bedeutung und führen zu verbesserten Umweltauflagen. Hier liegt eine wichtige Verfahrensfunktion für Umweltverbände.

Die Wissenschaftler des Öko-Instituts erarbeiteten zudem Verbesserungspotenziale für die Umweltklage. „Es wäre zum Beispiel wünschenswert, dass die Umweltverbände noch leichter von anstehenden Zulassungsverfahren erfahren“, erläutert Falk Schulze, „dies schließt auch die Übermittlung von Antragsunterlagen ein. Dabei stellt die nun gesetzlich geregelte Vorgabe, Informationen über anstehende Zulassungsverfahren und entsprechende Antragsunterlagen im Internet zugänglich zu machen, bereits eine wichtige Verbesserung dar.“ Zusätzlich sollte nach Ansicht der Experten die Frist für Einwendungen von aktuell sechs auf mindestens acht Wochen erweitert werden, um den Verbänden vor dem Hintergrund begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen mehr Spielraum für eine ausreichend fundierte Verfahrensbeteiligung zu geben. Ein Rechtsvergleich mit dem Verwaltungsprozessrecht in Österreich, Polen und den Niederlanden ergab zudem weitere potenzielle Gestaltungsoptionen. „So wäre, wie in den Niederlanden, die Einrichtung von naturwissenschaftlich-technischen Beratungsgremien für die Verwaltungsgerichtsbarkeit denkbar oder, wie in Österreich, die Etablierung eines so genannten Umweltanwaltes, der als zusätzlicher und unabhängiger Akteur im Verwaltungsverfahren auftreten kann“, sagt Schulze. cw