Ein CO2-Mindestpreis für den deutschen Stromsektor
Ein nationaler Mindestpreis für CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung gibt verlässliche Signale für mehr Investitionen in klimaschonende Technologien. Er trägt damit zur schnellen Umstellung der Stromerzeugung auf erneuerbaren Quellen (Dekarbonisierung) in Deutschland bei. Im Auftrag der Stiftung Klimaneutralität hat das Öko-Institut einen konkreten Vorschlag für die Ausgestaltung eines CO2-Mindestpreises im deutschen Stromsektor erarbeitet. Ein solcher CO2-Preis würde ab dem 1. Januar 2025 mit 50 Euro pro Tonne CO2 starten, jährlich um drei Euro ansteigen und im Jahr 2030 65 Euro pro Tonne CO2 betragen.
Gesetzliche Umsetzung mit Bezug auf EU-Emissionshandel
Die Analyse beschreibt auch, wie der CO2-Mindestpreis gesetzlich umgesetzt werden kann. So soll die bestehende Energiesteuer so angepasst werden, dass diese zukünftig auch beim Einsatz von Energieträgern für die Stromerzeugung – und nicht nur wie heute beim Heizen und im Verkehrssektor – anfällt. Nach dem Vorbild des Luftverkehrssteuergesetzes solle zudem eine jährliche Nachsteuerung der Steuersätze durch Rechtsverordnungen stattfinden, um das Preissignal des Europäischen Emissionshandels in Bezug zu nehmen.
Konkret bedeutet dies, dass wenn der CO2-Preis im EU-Emissionshandel (EU ETS) unterhalb des in Deutschland festgelegten Mindestpreises liegt, ein entsprechender Aufschlag auf die Energiesteuern fällig wird, um die Lücke zu schließen. Liegt der CO2-Preis im EU ETS über dem Mindestpreis, wird kein Aufschlag fällig und es gilt der höhere Preis des EU ETS.