Europäischer Emissionshandel für Gebäude und Verkehr: Vulnerable Haushalte gezielt fördern
Im Jahr 2027 soll ein zweiter europäischer Emissionshandel für die Sektoren Gebäude, Verkehr und kleine Energieanlagen eingeführt werden. Eine neue Studie des Öko-Instituts und des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft untersucht, wie sich das auf Deutschland auswirken könnte, wie die Einnahmen verwendet werden und wie vulnerable Gruppen am besten unterstützt werden können. Der bisherige nationale Emissionshandel wird in den neuen europäischen Emissionshandel (ETS II) übergehen.
Gezielte Förderprogramme für Klimaschutz und Teilhabe
Die Einnahmen aus dem ETS II sollen zum Teil den Mitgliedsstaaten zufließen und zu einem festgelegten Anteil in einen Klima-Sozialfonds. Für die Verwendung der Einnahmen gibt es recht strikte Vorgaben: Die Mittel sollen vor allem für klimafreundliche Zwecke verwendet werden und besonders belastete Gruppen unterstützen. Die Mittel aus dem Klima-Sozialfonds sind dabei klarer beschränkt als die übrigen Einnahmen. Wie vulnerable Gruppen im Sinne des Klima-Sozialfonds bestimmt werden, ist noch offen. Die Studie schlägt vor, verschiedene Indikatoren zu kombinieren, um die unterschiedlichen Ursachen für Energie- und Mobilitätsarmut zu berücksichtigen. Vorrangiges Ziel des Klima-Sozialfonds ist es, durch gezielte Förderprogramme klimafreundliche Investitionen für diese Gruppen zu ermöglichen, so dass sie nicht mehr auf fossile Energien angewiesen sind. Bisher gibt es in Deutschland wenige Maßnahmen, die sich auf vulnerable Gruppen fokussieren. Beispiele für solche Maßnahmen, die diese Gruppen entlasten und einen positiven Umwelteffekt hätten, wären zum Beispiel geringinvestive Maßnahmen im Gebäudebereich wie Fenstertausch, eine Ausweitung der Energieberatung mit Soforthilfen zur Energieeinsparung und im Verkehrsbereich ein soziales Deutschlandticket. Damit würden diese Maßnahmen den Zweck des Klima-Sozialfonds erfüllen.
Ausstieg aus fossilen Energien ermöglichen
Der Klima-Sozialfonds erlaubt außerdem die Auszahlung zeitlich begrenzter direkter Einkommenshilfen an vulnerable Gruppen. Ein einkommensunabhängiges Pro-Kopf-Klimageld kann aus dem Klima-Sozialfonds nicht ausbezahlt werden. Ob dies aus den nationalen Einnahmen des ETS II geschehen könnte, obliegt weiterer Untersuchungen, da noch ungewiss ist, wie die rechtlichen europäischen Vorgaben ausgelegt werden. „Außerdem trägt das Klimageld nicht dazu bei, dass ärmere Haushalte ihre Emissionen auch reduzieren können. Gerade deshalb sind gezielte Investitionen so wichtig“, ergänzt Schumacher.
CO2-Mindestpreis einführen
Die Studie befürwortet außerdem, einen nationalen Mindestpreis für CO2 einzuführen, um eine feste Orientierung für Bürger*innen und Unternehmen zu ermöglichen. Zudem wäre es sinnvoll, den nationalen CO2-Preis bereits vor der Einführung des ETS II anzuheben. Damit werden sprunghafte Preisanstiege vermieden. Auch sollten die Mittel im Klima-Sozialfonds mit steigendem CO2-Preis zunehmen und nicht auf ein bestimmtes Volumen festgelegt werden. Es empfiehlt sich für Deutschland die Opt-in-Option beim ETS II zu wählen, so dass alle Sektoren, die bisher im nationalen Emissionshandel berücksichtigt wurden, im europäischen Emissionshandel aufgehen. So können die positiven CO2-Preis-Effekte auf den Klimaschutz beibehalten werden.
Die Studie entstand im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland.