Mehr Effizienz für Nicht-Wohngebäude
Um die Klimaziele der Europäischen Union und der einzelnen Mitgliedstaaten zu erreichen, müssen Gebäude in der EU bis 2050 emissionsfrei beheizt werden. Dies erfordert den Umstieg auf erneuerbare Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz durch energetische Sanierungen. Im Dezember 2023 hat die EU nun die Überarbeitung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) verabschiedet, die „Energetische Mindesteffizienzstandards“ (englisch: “Minimum Energy Performance Standards”, kurz: MEPS) für Nichtwohngebäude einführt. Demnach müssen bis 2030 16 Prozent und bis 2033 26 Prozent der Nichtwohngebäude saniert werden, in denen am ineffizientesten geheizt wird. Zu Nichtwohngebäuden zählen Schulen, Krankenhäuser, Büros und Geschäfte. Diese machen rund 30 Prozent der gesamten Gebäudefläche in der EU aus und sind für circa 34 Prozent des Endenergiebedarfs für Heizung und Warmwasser verantwortlich.
Mindestanforderungen an die Energieeffizienz sinnvoll gestalten
Eine aktuelle Studie des Öko-Instituts und dem Institut Wohnen und Umwelt im Auftrag der European Climate Foundation hat nun untersucht, wie MEPS in vielen Ländern und Regionen bereits umgesetzt werden und was daraus gelernt werden kann. Sie zeigt zudem auf, welche Schritte die Mitgliedsstaaten nun angehen sollten, um die EU-Richtlinie erfolgreich umzusetzen. Dazu gehört erstens aussagekräftige Daten über den Bestand von Nichtwohngebäuden zu erheben, zweitens die Anforderungsgröße von MEPS national festzulegen, drittens die EU-Vorgaben in Anforderungen für Einzelgebäude zu übersetzen (zum Beispiel Energieausweisklasse) und viertens ein System aufzubauen, um Eigentümer*innen bei der Umsetzung der Sanierungsvorgaben zu unterstützen.
Malte Bei der Wieden, Wissenschaftler im Bereich Energie & Klimaschutz am Öko-Institut und Experte für die Wärmewende betont: „MEPS heißt nicht gleich Vollsanierung. In vielen Fällen reicht beispielsweise der Tausch von Fenstern oder der Heizung aus, um die Vorgaben zu erfüllen. MEPS können helfen, die Gesamtkosten für die Wärmewende niedrig zu halten, indem Fehlinvestitionen vermieden werden, die nicht zu einem klimaneutralen Gebäudebestand passen.“
Einsparpotenzial für Nichtwohngebäude in Deutschland
Das Forschungsteam beschäftigt sich mit der Frage, wie die „schlechtesten“ Gebäude definiert werden können. Für Deutschland werden erstmals konkrete Schwellenwerte für Einzelgebäude für die EU-Vorgaben hergeleitet mit repräsentativen Daten zum Nichtwohngebäudebestand, die das Institut Wohnen und Umwelt in einem Vorläufer-Projekt erhoben hat. Die Studie schätzt zudem die Klimawirkung von MEPS für Nichtwohngebäude in Deutschland ab und kommt zu dem Schluss, dass dieses Instrument bis 2030 bis zu zwei Millionen Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr einsparen kann.
„MEPS für Nichtwohngebäude können einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor leisten. Sie fungieren außerdem als eine Art Sicherheitsnetz im Politik-Mix“, folgert Bei der Wieden und fordert gleichzeitig flankierende politische Maßnahmen, damit das Instrument sein volles Potenzial entfalten kann. Dazu gehören beispielsweise eine Anpassung des Energiepreisgefüges, Energieberatungen und Mindeststandards für Gebäudekomponenten. „Gebäudeeigentümer*innen dürfen nicht alleingelassen werden bei der Umsetzung der MEPS. Insbesondere gezielte Förderung ist wichtig.“