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Netzkosten: Ansätze für eine fairere Verteilung

Um Regionen mit einem starken Ausbau von Wind und Solar zu entlasten, führte die Bundesnetzagentur 2025 einen nationalen Kostenausgleich ein. Dennoch bestehen bei den Netzentgelten regionale Unterschiede weiterhin fort. Forschende des Öko-Instituts kommen zu dem Ergebnis, dass für eine nachhaltige Auflösung dieser Unterschiede bundeseinheitliche Netzentgelte eingeführt werden sollten. Einer solchen Vereinheitlichung stünde auch rechtlich nichts im Weg, so die Stiftung Umweltenergierecht. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Kurzstudie für das Umweltbundesamt.

Die Netzentgelte sind Teil der Strompreise und daher relevant für nahezu alle Stromverbrauchenden in Deutschland. Aber die Netzentgelte sind nicht überall gleich hoch: Weil die Integration von Wind- und Solaranlagen aufwändig ist, zahlen Regionen, in denen die erneuerbaren Energien stark ausgebaut wurden, höhere Netzentgelte. Dies betrifft insbesondere die Bundesländer in Nord- und Nordostdeutschland. Haushalte in südlichen Bundesländern zahlen hingegen geringere Netzentgelte. Und dies, obwohl alle Verbraucher*innen vom Ausbau der klimaneutralen und günstigen erneuerbaren Energien profitieren.

Mit einem neuen Verteilungsmodell hat die Bundesnetzagentur ab 2025 in einem ersten Schritt Regionen mit viel Wind und/oder Solarenergie und besonders hohen Netzentgelten entlastet. Die in diesen Gebieten auftretenden Mehrkosten aus dem Anschluss erneuerbarer Energien werden ab Januar durch alle Stromverbrauchenden finanziert. Dennoch bestehen regionale Unterschiede fort, was eine Weitentwicklung der Netzentgelte weiterhin notwendig macht.

Bundeseinheitliche Netzentgelte: gerecht und rechtlich umsetzbar

Der Kurzbericht „Verteilung der Netzkosten der Energiewende“ des Öko-Instituts und der Stiftung Energierecht leistet zur Diskussion über eine zukünftige Reform der Netzentgelte einen wichtigen Beitrag. Darin vergleichen die Wissenschaftler*innen drei mögliche Reformansätze: bundeseinheitliche Netzentgelte, Netzentgelte für Erzeuger und den gänzlich neuen Vorschlag der transformationsgekoppelten Netzentgelte. Die Untersuchung dieser Ansätze zeigt, dass bundeseinheitliche Netzentgelte als einzige Reform das Problem einer ungerechten Verteilung der Netzkosten umfassend adressieren und gleichzeitig rechtlich umsetzbar sind. Zugleich ist das Konzept einfach und verständlich.

Zukunftsvision Transformationsgekoppelte Netzentgelte

Die anderen beiden untersuchten Optionen zeigen demgegenüber Nachteile. Einspeisenetzentgelte – also Netzentgelte für Einspeiser, um diese dauerhaft an den Netzkosten zu beteiligen – beheben nicht das Problem regionaler Entgeltunterschiede.

Der Vorschlag der transformationsgekoppelten Entgelte erscheint zu komplex und außerdem rechtlich schwer umsetzbar. Aber es sprechen auch verschiedene Punkte für diesen Ansatz, bei dem die Netzentgelte dort geringer ausfallen, wo mehr erneuerbare Energien ausgebaut werden. Bürger*innen hätten dadurch einen Anreiz, den Ausbau von Windenergie zu unterstützen, da dies die eigene Stromrechnung reduziert. Dieser Gedanke könnte im nächsten Schritt weiterentwickelt werden. 

Kurzbericht „Verteilung der Netzkosten der Energiewende“ des Öko-Instituts  

https://www.oeko.de/