Politische Rahmenbedingungen für den Klimaschutz bei Gebäuden verbessern
Dass Gebäude energetisch saniert werden müssen, steht außer Frage. Sind doch gerade dort die Potenziale für den Klimaschutz besonders groß. Eine aktuelle Studie untersucht nun, welche politischen Förderinstrumente geeignet sind, um Sanierungsraten und -niveau in Zukunft stärker anzuheben.
Die Wissenschaftler des Öko-Instituts analysieren zusammen mit Prof. Dr. jur. Stefan Klinski von der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin insbesondere sogenannte haushaltsunabhängige Förderinstrumente für die energetische Gebäudemodernisierung sowie rechtliche Hürden, die der Sanierung entgegenstehen, beispielsweise im Miet-, Wohnungseigentums- und Baurecht.
Klimaschutzabgabe vs. Energiesteuer – Instrumente kombinieren
Eine Erhöhung der Energiesteuer oder eine Klimaschutzabgabe für Gebäude – diese beiden Instrumente stellen die Experten als geeignete Förderansätze für Klimaschutzmaßnahmen bei Gebäuden zur Diskussion. Bei Ersterer würde die bestehende Steuer auf Heizstoffe angehoben, letztere müssten Hauseigentümer abführen je nach energetischem Zustand ihres Hauses. In beiden Fällen gingen die eingenommenen Mittel in einen Förderfonds, aus dem energetische Sanierungen gefördert werden. „Wir favorisieren die Klimaschutzabgabe“, sagt Veit Bürger, Energieexperte am Öko-Institut. „Denn sie setzen bei den Personen an, die die Verantwortung für die Gebäudequalität tragen – die Hauseigentümer.“ Gleichzeitig beschreiben die Wissenschaftler Herausforderungen, die mit diesem Finanzierungsinstrument verbunden sind: lange zeitliche Vorläufe und die Notwendigkeit den gesamten Gebäudebestand zunächst hinsichtlich des Energiebedarfs einzustufen.
Einfach umzusetzen sei ein Energiesteuerzuschlag, der auf die eingesetzten Brennstoffe erhoben wird. Bei diesem Instrument müsste jedoch sichergestellt werden, dass der Zuschlag nicht im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter weitergereicht wird. Die Fachleute empfehlen, beide Ansätze zeitlich gestaffelt mit einander zu verknüpfen. Darüber hinaus sollen Hauseigentümer einen rechtsverbindlichen Anspruch auf Förderung und damit ein hohes Maß an Planungssicherheit erhalten.
Honorarrecht für Architekten und öffentliches Vergaberecht verbessern
Im zweiten Teil der Analyse untersuchen die Wissenschaftler, wie man die Honorarstruktur im Honorarrecht für Architekten und Ingenieure verbessern müsste, um stärkere Anreize zur Planung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen zu setzen. Sie schlagen ein so genanntes „Bonus-Malus-System“ vor, in dem der Architekt vom Hauseigentümer einen gestaffelten Vergütungsaufschlag für die Erreichung von Effizienzstandards verlangen kann.
„Aus unserer Sicht, kann so ein Wettbewerb zwischen den Planern entstehen. Sie würden zunehmend versuchen, den Energiebedarf der Bauprojekte zu senken – schon aus Eigennutz, um ihren Bonus zu maximieren“, erklärt Friedhelm Keimeyer, Experte für Umweltrecht am Öko-Institut. Werden die Vorgaben für mehr Energieeffizienz nicht eingehalten, soll ein Abschlag auf die Architektenrechnung greifen.
Zwar können öffentliche Beschaffungsstellen strengere Mindestanforderungen bei der Sanierung von Gebäuden formulieren, ihnen fehlen jedoch häufig Orientierungspunkte und verbindliche Vorgaben um Umweltaspekte in das Vergabeverfahren einzubeziehen. So sollte vorgegeben werden, dass die energetischen Folgekosten der Bauleistungen für die gesamte zu erwartenden Lebensdauer zu ermitteln und zu den einmaligen Baukosten in ein angemessenes Verhältnis zu setzen sind. Ferner sollten den Beschaffungsstellen Methoden zur Berechnung und Bewertung von Lebenszykluskosten und externen Kosten als verbindliche Vorgaben an die Hand gegeben werden.
Ansprechpartner am Öko-Institut
Zum Thema Instrumente zur Förderung energetischer Gebäudesanierung
Veit Bürger
Stellvertretender Leiter des Institutsbereichs Energie & Klimaschutz (Freiburg/Darmstadt)
Öko-Institut e.V., Geschäftsstelle Freiburg
Tel.: +49 (0)761-45 295-225
v.buerger@oeko.de
Zum Thema Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Friedhelm Keimeyer
Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institutsbereich Umweltrecht & Governance
Öko-Institut e.V., Büro Berlin
Tel.: +49 30 405085-308
f.keimeyer@oeko.de
Zum Thema Vergaberecht
Andreas HermannWissenschaftlicher Mitarbeiter im Institutsbereich Umweltrecht & GovernanceÖko-Institut e.V., Büro DarmstadtTel.: +49 6151 8191-158a.hermann@oeko.de