Projektionsbericht für Schleswig-Holstein: Erfordernisse zur Erreichung der Klimaziele
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Unterstützende Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele nötig
© plainpicture / Anja Weber-Decker
Damit Schleswig-Holstein die geplante Klimaneutralität bis 2040 erreichen kann, ist eine Senkung der Emissionen um mehr als 57 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990 und um 43 Prozent im Vergleich zu den Emissionen des Zeitraums 2017–2019 erforderlich. Wissenschaftler*innen des Öko-Instituts und der Europa-Universität Flensburg haben gemeinsam im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) nun in einer Projektion erarbeitet, ob die Ziele mit den bis dato geplanten Maßnahmen zu erreichen sind.
Sektoren „Abfall“ und „Industrie“ übererfüllen Ziele, „Gebäude“ und „Verkehr“ mit größter Diskrepanz
Im Fokus der Untersuchung stehen die einzelnen Sektoren, um etwaige Lücken in den Maßnahmenplänen zu identifizieren. Die Abfallwirtschaft kann ihre Emissionen von 87 Kilotonnen CO2-Äquivalenten (kt CO2-Äq.) im Jahr 2021 auf 57 kt CO2-Äq. im Jahr 2030 reduzieren – das entspricht einer Reduktion um 72 Prozent statt 60 Prozent im Vergleich zum Zeitraum 2017–2019. Auch im Industriesektor wird das geplante Ziel mit einer voraussichtlichen Minderung von 47 statt geplanten 38 Prozent übererfüllt. Der Sektor Energiewirtschaft wird sein Minderungsziel trotz guten Fortschritten von 64 Prozent um 13 Prozentpunkte verfehlen. Auch der Sektor Landwirtschaft weist eine knappe Zielverfehlung von 4 Prozent auf. In den Bereichen Gebäude mit 0,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten (Mio. t CO2-Äq.) Überschuss und Verkehr mit 0,9 Mio. t CO2-Äq. ist jeweils die Differenz der Projektion zum Zielwert am größten.
Unterstützende Maßnahmen unabdingbar
Der Projektionsbericht für Schleswig-Holstein zeigt, dass mit den geplanten Maßnahmen lediglich eine Emissionsreduktion von 51 Prozent – statt den anvisierten 57 Prozent bis zum Jahr 2030 – zu erreichen ist. Für die zusätzlichen Schritte in Richtung der Zielerreichung werden im Bericht daher zudem Vorschläge für weiterführende Klimaschutzmaßnahmen entwickelt.
Für den Gebäudesektor sollten die Förderprogramme des Bundes verstetigt und fokussiert werden. Darüber hinaus sollte es hinsichtlich der Mittel der Länderprogramme eine stärkere Ausrichtung auf die Sanierung von älteren Einfamilienhäusern geben. Im Verkehrssektor könnte die öffentliche Beschaffung von E-Pkw statt Verbrennern zum Standard und zum Vorbild werden. Auch könnten Haushalte mit geringem Einkommen sowie Kleingewerbe bei der Anschaffung von vollelektrischen Fahrzeugen unterstützt werden. Daneben schafft eine Verlagerung auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Fuß- und Radverkehr (Umweltverbund) eine schnelle Minderung an Emissionen.