Rechtsgutachten zu Green Claims veröffentlicht
Greenwashing und unklare Umweltaussagen verhindern – das ist das Ziel zweier neuer Richtlinien der EU zu „Green Claims“. Doch die bislang vorliegenden Vorschläge der EU-Kommission zeigen noch deutliche Widersprüche auf – sowohl zwischen den Richtlinienvorschlägen rund um die Green Claims selbst als auch zwischen den Richtlinienvorschlägen und der bestehenden Öko-Verordnung. Das zeigt ein neues Rechtsgutachten, das im Rahmen eines gemeinsamen Forschungsprojekts vom Öko-Institut, der Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller e.V. (AöL) und dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL Deutschland e.V.) von der Rechtsanwaltskanzlei WBS Legal erstellt wurde.
Widersprüche betreffen beispielsweise Aussagen wie „ökologisch“ oder „bio-basiert“, die laut der 'Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel‘ verboten wären, wenn keine hervorragende Umweltleistung des Produktes vorliegt. Dies stehe im Widerspruch zur Bio-Verordnung, so die Expertinnen und Experten. Zudem würden privatwirtschaftliche Siegel durch ein zusätzliches System zum Nachweis ihrer Umweltaussagen belastet werden und das, obwohl sie teilweise strengeren Regeln und Anforderungen unterliegen, als die Bio-Verordnung vorgibt. Auch bezüglich der konkreten Anforderungen an die Begründung von Umweltaussagen bleiben viele Fragen offen. So ist derzeit weitgehend unklar, auf welcher Datengrundlage die Bewertung der Umweltaussagen künftig erfolgen kann. Herausfordernd ist dies vor allem in Hinblick auf die Bereitstellung von Daten aus der Landwirtschaft.
Hintergrund: Richtlinienvorschläge der EU-Kommission zum Greenwashing
Die EU-Kommission will „Greenwashing“ unterbinden. Um die fehlenden ausdrücklichen Regelungen zu Umweltaussagen (engl. „Green-Claims“) auszuräumen und EU-weit Rechtsklarheit und -sicherheit in Bezug auf die Kommunikation von Umweltleistungen zu schaffen, wurde im März 2022 ein Richtlinienvorschlag (COM(2022) 143 final) zur Änderung der Richtlinie 2005/29/EG (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) und der Richtlinie 2011/83/EU (Verbraucherrechte-Richtlinie) veröffentlicht. Am 22.03.2023 folgte der Entwurf einer Richtlinie (COM(2023) 166 final) zur Substantiierung und Kommunikation umweltbezogener Aussagen.
Die Langfassung des Rechtsgutachtens wurde im Rahmen der BioFach 2024 vorgestellt.