Sammeln allein reicht nicht: Neue Recyclingquoten für Verpackungen

Recycling neu denken: Quoten & Monitoring verbessern
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Ambitioniertere Recyclingquoten, ein besseres Monitoring im Recyclingprozess, Quoten für weitere Verpackungsarten – das sind drei Empfehlungen des Öko-Instituts, um das Recycling von Verpackungen in Deutschland zu verbessern. Mit Blick auf den gewerblichen Bereich empfehlen die Wissenschaftler*innen zudem, Erfassungssysteme und Recyclingquoten etwa für Kunststofftransportverpackungen einzuführen. Im Rahmen des Projektes „Analyse und Fortentwicklung der Verwertungsquoten des Verpackungsgesetzes als Lenkungsinstrument zur Ressourcenschonung“ haben sie sich ausführlich mit den Möglichkeiten und Effekten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) beschäftigt.
Auch die EU will das Verpackungsrecycling verbessern. Die neue Verpackungsverordnung (Proposal on Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR), die im Januar 2025 in Kraft getreten ist, sieht etwa vor, dass nicht-recyclingfähige Verpackungen nicht mehr verwendet werden dürfen. Das Gesetz gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, seine Regelungen müssen bis Mitte 2026 umgesetzt werden. „Deutschland hat mit dem Verpackungsgesetz bereits 2017 einen Rahmen für das Recycling geschaffen und diesen 2022 novelliert. Nun stand eine Revision der Verwertungsergebnisse an, um vor diesem Hintergrund gegebenenfalls auch die Verwertungsquoten zu erhöhen“, sagt Andreas Hermann, Senior Researcher im Bereich Umweltrecht & Governance.
Monitoring, Bilanzierung, Quoten
Gemeinsam mit der Institut cyclos-http GmbH, der GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung GmbH und der Cyclos GmbH hat das Öko-Institut für das Umweltbundesamt die Anforderungen an die Verwertung geprüft und Vorschläge für ein verbessertes Verpackungsrecycling entwickelt. „Es gibt nach wie vor Diskrepanzen zwischen der Sammlung und Zuführung von ausgedienten Verpackungen und dem, was dann tatsächlich verwertet wird. Daher braucht es ein besseres Monitoring und Bilanzierungspflichten“, so Hermann.
Aus Sicht des Projektteams sollten Quoten für Verbundverpackungen neu geregelt werden. So sollten die Verbunde auf Basis von Eisenmetall, Aluminium oder Kunststoff statt durch eine übergeordnete Quote gemeinsam mit der jeweiligen Hauptmaterialart bilanziert werden. Für Flüssigkeitskartons und Verbunde auf Papierbasis sollten zudem eigene Quoten eingeführt werden.

Die bisherige Verwertungsquote für Kunststoffe in § 16 Abs. 2 Satz 2 VerpackG sollte durch eine Recyclingquote ersetzt werden, die bis 2030 auf 100 Prozent ansteigt. 75 Prozent dieser Quote sollten dann durch werkstoffliches Recycling, der Rest kann zum Beispiel durch chemisches Recycling erbracht werden.
Das Projektteam schlägt vor, eine Gesamtrecyclingquote für Verpackungen von derzeit 50 Prozent auf 55 Prozent bis 2027 und 65 Prozent bis 2030 festzulegen. „Darüber hinaus braucht es natürlich auch für andere Verpackungsarten anspruchsvolle Quotenvorgaben“, betont Hermann, „hier empfehlen wir unter anderem, die Quoten für Papier, Pappe und Karton beizubehalten, die mit 90 Prozent ja schon sehr hoch sind.“ Erhöhen sollten sich hingegen die Quoten für Eisenmetalle und Aluminium von heute 90 auf 95 Prozent bis 2027.
Besseres Recycling im Gewerbe
Im gewerblichen Bereich gibt es bislang keine verbindlichen Verwertungsquoten. Das Projektteam hat daher auch analysiert, wie Transport- sowie Verkaufs- und Umverpackungen besser gesammelt und recycelt werden können.
„Hierfür haben wir zunächst untersucht, wie viele und welche Verpackungsabfälle überhaupt anfallen und wie diese bislang entsorgt werden“, so Hermann. „Auf dieser Grundlage zeigen wir, wie auch diese Verpackungsarten besser und hochwertig verwertet und wie Hemmnisse abgebaut werden können.“
Bei Papier und Metallen sehen die Expert*innen keine Notwendigkeit einzugreifen, da es hier schon heute sehr hohe Recyclingquoten von über 90 Prozent gibt. Und auch bei Altholz halten sie eine Regulierung nicht für angebracht, da es überwiegend energetisch verwertet wird – so wie eben nach wie vor auch Frischholz. „Anders sieht es bei gewerblichen Kunststoffverpackungen aus. Hier empfehlen wir, Regelungen für gewerbliche Rücknahmesysteme wie eine verbindliche Recyclingquote für Kunststoffverpackungen einzuführen. Zudem sind Erfassungs- und Dokumentationspflicht vorzusehen. Wer gewerbliche Verpackungen in Verkehr bringt, muss sich an den Gewerbesystemen beteiligen.“