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Umweltschutz in globalen Lieferketten

  • Cara-Sophie Scherf

Unternehmen in der Verantwortung

Unternehmen müssen verantwortungsvoll handeln und Risiken für Mensch und Umwelt entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten angemessen begegnen. Das fordert das Öko-Institut seit vielen Jahren. Freiwillige Bemühungen der Unternehmen reichen hierbei nicht aus, stellten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bereits in der Vergangenheit fest. Sie betonen die Bedeutung eines Gesetzes, das Sorgfaltspflichten von Unternehmen regelt. Wichtig dabei sei, dass ein solches Gesetz nicht nur Arbeitnehmerbelange und Menschenrechte umfasst, sondern auch den Umweltschutz ausreichend berücksichtigt.

Menschenrechte und Umwelt schützen

Diese Forderungen hat das Öko-Institut nun gemeinsam mit der Kanzlei Geulen & Klinger im Rahmen einer neuen Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes eingehender ausgearbeitet. Die Studie zeigt, dass eine Sorgfaltspflicht, die auch den Umweltschutz beinhaltet, sowohl praktisch als auch rechtlich umsetzbar ist. Sie empfehlen ein branchen- und schutzgutübergreifendes Gesetz auf Bundesebene, das sowohl Menschenrechte als auch Umweltbelange umfasst.

Die Studie formuliert zudem Empfehlungen, wie Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben umsetzen können und welche Unterstützung sie dafür von der Politik, von internationalen Organisationen oder auch von Branchen- und Multistakeholder-Initiativen erhalten können. Nicht zuletzt verweisen sie auf den Nutzen bestehender Managementsysteme wie EMAS und ISO 14001 zur Erfüllung unternehmerischer Sorgfaltspflichten.

Neuer Impuls für Lieferkettengesetz

Die Studie bietet damit neue Impulse in der Diskussion um ein deutsches Lieferkettengesetz. So verkündete Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), bei Veröffentlichung der Studie, dass sich BMU und Umweltbundesamt dafür einsetzen, den Schutz sowohl von Umwelt als auch von Menschenrechten in einem neuen Lieferkettengesetz festzuschreiben und die Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen.

„Das ist ein wichtiger Schritt für ein ambitioniertes Lieferkettengesetz“, kommentiert Cara-Sophie Scherf, Projektleiterin und Senior Researcher am Öko-Institut die Aussagen von BMU und UBA. „Denn der Schutz von Umwelt und Menschenrechten muss Hand in Hand gehen. Doch hiermit alleine ist es nicht getan. Wie unsere Studie zeigt, muss eine Reihe von Anforderungen erfüllt werden, damit ein solches Gesetz schließlich auch Wirkung entfaltet.“

Studie „Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung (Abschlussbericht)“ des Öko-Instituts

Weitere Informationen des Öko-Instituts:

Studie „Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung (Zwischenbericht Arbeitspaket 1)“ des Öko-Instituts

Working Paper „Umweltschutz wahrt Menschenrechte! Deutsche Unternehmen in der globalen Verantwortung“ des Öko-Instituts

Themenschwerpunkt „Globale Lieferketten: Wer kontrolliert Umweltschutz und Menschenrechte?“ des Öko-Instituts