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Atomarer Bauschutt in Baden-Württemberg: Offene Fragen der Nachnutzung von Deponieflächen geklärt

Wie steht es um die Nachnutzung von Deponieflächen?

Kann Baden-Württemberg seine Abfalldeponien langfristig für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Verkehr, Wohnen und Freizeit freigeben – selbst wenn dort Bauschutt aus zurückgebauten Kernkraftwerken lagert? Diese ausstehende Frage des Strahlenschutzes wurde nun beantwortet. Im Auftrag des Umweltministeriums von Baden-Württemberg hat das Öko-Institut in einer Studie mögliche Szenarien der Nachnutzung auf Deponien durchgespielt und berechnet, dass durch den vorhandenen Bauschutt aus stillgelegten Kernkraftwerken die ermittelten Strahlenwerte höchstens 4,6 Mikrosievert pro Person pro Jahr betragen würden. Damit liegen die Deponiewerte in Baden-Württemberg unter dem zulässigen Höchstwert von zehn Mikrosievert pro Person und Kalenderjahr.

Weiterer Bauschutt aus Kernkraftwerken erwartet

Auf Deponien des Landkreises Ludwigsburg lagern bereits freigegebene Materialien aus stillgelegten Anlagen des früheren Kernforschungszentrums Karlsruhe. Im Zuge des Ausstiegs aus der Kernenergie und dem damit verbunden Rückbau von Kernkraftwerken, werden in den nächsten Jahren mehrere tausend Tonnen Bauschutt auf weiteren Abfalldeponien in Baden-Württemberg erwartet. Diese Abfälle werden nur eine geringe Strahlenbelastung aufweisen und dürfen deshalb auf einer konventionellen Deponie beseitigt werden.

„Ob Bauschutt als radioaktiver Abfall endzulagern ist, konventionell entsorgt oder wiederverwertet werden kann, legen Freigabegrenzwerte der Strahlenschutzverordnung fest“, beschreibt Christian Küppers, Leiter der Strahlenschutz-Gruppe am Öko-Institut, die gesetzlichen Vorgaben. „Mit den Freigabewerten sollen aktuelle aber auch langfristige, radiologische Risiken für die Bevölkerung ausgeschlossen werden.“

Mögliche Strahlenwerte auf Jahrzehnte hochgerechnet

Die Strahlenschutzverordnung legt in ihren Vorschriften zur Freimessung und Freigabe der Abrissmaterialien von Kernkraftwerken fest, dass für jeden Menschen eine Dosis im Bereich von zehn Mikrosievert im Kalenderjahr eingehalten werden muss. Die Maßeinheit Sievert gibt dabei die Höhe der gewebeschädigenden Strahlung an.

„Dies bedeutet für eine Deponie, die bereits seit geraumer Zeit mit kontaminiertem Material gefüllt ist und weiterhin befüllt wird, dass sowohl in der Gegenwart als auch noch Jahrhunderte nach ihrer Stilllegung, zehn Mikrosievert für einen vor Ort lebenden oder arbeitenden Menschen im Jahr nicht überschritten werden darf“, erklärt Christian Küppers. „Mit den errechneten Strahlenwerten von maximal 4,6 Mikrosievert wäre die direkte Nutzung der Flächen für nachfolgende Generationen sicher. Auch ein späteres Einsickern von Regenwasser in die Deponie haben wir betrachtet und festgestellt, dass dadurch keine Dosis von mehr als zehn Mikrosievert im Jahr bei einer Nachnutzung möglich ist.“

Verschiedene Nutzungsszenarien

Im Auftrag verschiedener Deponiebetreiber untersucht das Öko-Institut in Baden-Württemberg, ob sich künstliche Radionuklide im Sickerwasser oder Grundwasser der Deponien finden. Zudem kontrollieren die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Institutsbereichs Nukleartechnik und Anlagensicherheit regelmäßig die Freigabemessungen der Kernkraftwerke Obrigheim und Neckarwestheim.

Das Umweltministerium von Baden-Württemberg hatte Ende Juni 2016 angekündigt, vorerst keine  Abfälle aus dem Rückbau von Kernkraftwerken auf Deponien in Baden-Württemberg zu entsorgen, bis die Fragen über eine mögliche Nachnutzung von Deponieflächen geklärt sind. Das Moratorium wurde mittlerweile aufgehoben.

Studie des Öko-Instituts über radiologische Auswirkungen möglicher Nachnutzungsszenarien auf Abfalldeponien in Baden-Württemberg

Stellungnahme des Öko-Instituts zu konzeptionellen Fragen der Freigabe zur Beseitigung auf einer Deponie bei Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Obrigheim (KWO)