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Energy Sharing – ein Modell für die Energiewende?

Mit Energy Sharing soll ein stärkerer Ausbau der erneuerbaren Energien, eine breitere Teilhabe von Menschen an der Energiewende und ein reduzierter Netzausbau erreicht werden. Beim Energy Sharing finanzieren Bürgerinnen und Bürger Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien mit und können den so produzierten Strom gemeinschaftlich nutzen. Wie sich die erwarteten Vorteile durch Energy Sharing tatsächlich auswirken, ist derzeit jedoch noch offen und abhängig von künftigen politischen Rahmenbedingungen. In einer neuen Studie haben das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag des Umweltbundesamts verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten von Energy Sharing verglichen.

Energy Sharing: Keine Umsetzungspflicht, aber Handlungsspielräume

Im EU-Recht ist festgelegt, dass gemeinschaftlich erzeugter Strom, beispielsweise innerhalb von Erneuerbaren-Energien-Gemeinschaften, auch gemeinsam genutzt werden kann. Eine finanzielle Förderung oder Ausnahmen von energiewirtschaftlichen Pflichten im nationalen Recht schreibt das EU-Recht den Mitgliedstaaten jedoch nicht vor. Der deutsche Gesetzgeber ist daher EU-rechtlich aktuell nicht gezwungen, den Rechtsrahmen zu ändern. Will er Energy Sharing fördern, kann er dies aber tun: Die Spielräume hierfür zeigt die Analyse ebenfalls auf.

„Der EU-Gesetzgeber macht deutlich: Energy Sharing muss möglich sein. Eine Besserstellung fordert er jedoch nicht. Vielmehr macht er selbst ein Spannungsverhältnis zwischen Energy Sharing und den Versorgerpflichten auf. Innerhalb dieses Rahmens hat der deutsche Gesetzgeber jedoch Handlungsspielraum“, so Dr. Daniela Fietze, Projektleiterin bei der Stiftung Umweltenergierecht.

Die Ziele, die mit Energy Sharing verfolgt werden, sind natürlich zu begrüßen.
David Ritter
Senior Researcher, Energie & Klimaschutz

Rolle von Energy Sharing für die Energiewende noch ungewiss

Inwiefern Energy Sharing aber tatsächlich zur Zielerreichung beitragen kann, ist bisher noch nicht ausreichend mit Daten hinterlegt. Dies gilt besonders für die Reduzierung des Netzausbaus. „Daher wäre eine Kosten-Nutzen-Analyse wünschenswert, die Energy Sharing mit alternativen Instrumenten zur Zielerreichung vergleicht.“

In der Studie wurden sechs Aspekte formuliert, die ausgestaltet werden müssten, wenn die Entscheidung für die Umsetzung eines Energy Sharings erfolgt. So ist es beispielsweise wichtig, den lokalen Zusammenhang zwischen Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien und Verbrauchern festzulegen. Ein weiterer Punkt wäre, ob nur Strom aus neuen Anlagen eine Förderung erhält bzw. ob es überhaupt eine zusätzliche Förderung für Energy Sharing geben soll.

Studie „Energy Sharing. Bestandsaufnahme und Strukturierung der deutschen Debatte unter Berücksichtigung des EU-Rechts“ des Öko-Instituts und der Stiftung Umweltenergierecht

Ansprechpartnerin bei der Stiftung Umweltenergierecht

Dr. Daniela Fietze
Projektleiterin
Stiftung Umweltenergierecht
Telefon: +49 931 7940 77 286
E-Mail: fietze@stiftung-umweltenergierecht.de