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Große Zustimmung für nachhaltige Lieferketten

Vielbeachtet wurde in der vergangenen Woche eine vorläufige Einigung im Trilog zwischen dem EU-Parlament, dem Rat der EU und der EU-Kommission zur europäischen Richtlinie „Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit“. Die Anforderungen dieser Richtlinie werden in vieler Hinsicht deutlich über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinausgehen und können dazu beitragen, den Schutz von Umwelt und Menschenrechten in globalen Wertschöpfungsketten zu verbessern.

Um diese Ziele zu erreichen, sollte eine Sorgfaltspflichtenregulierung nicht nur sinnvolle und praktikable Regeln und Verfahren vorschreiben. Sie muss auch effektive Anreize und Mechanismen bereitstellen, um eine hinreichend ambitionierte Um- und Durchsetzung von Sorgfaltspflichten zu schaffen.
Dr. Peter Gailhofer
Senior Researcher im Bereich Umweltrecht & Governance

Eine aktuelle Studie des Öko-Instituts zeigt, dass Konsumentinnen und Konsumenten eine wichtige Rolle dabei einnehmen können, diese Herausforderungen zu bewältigen.

Die Bereitschaft, eine solche Rolle zu übernehmen, ist groß: Verbraucherinnen und Verbraucher schätzen den Schutz von Umwelt und Menschenrechten in den Wertschöpfungsketten von Unternehmen überwiegend als sehr wichtig ein. Eine große Mehrheit befürwortet Regelungen, die Menschrechts- und Umweltschutzregeln für Lieferketten vorschreiben. Das ergab die im Rahmen der Studie repräsentative Bevölkerungsumfrage, die das Öko-Institut gemeinsam mit infas durchgeführt hat. Zudem wollen viele Verbraucherinnen und Verbraucher selbst eine aktive Rolle einnehmen und begrüßen beispielsweise Regelungen, die die Bedingungen für verbraucherschutzrechtliche Klagen verbessern.

Unternehmen in der Verantwortung

Laut der Umfrage sehen die Befragten besonders Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Sklaverei und die Vergiftung von Boden, Wasser und Luft in der Umgebung von Produktionsstätten als besonders wichtige Probleme in unternehmerischen Lieferketten an. Zur Lösung dieser Probleme sehen die Befragten mit einer großen Mehrheit von 86 Prozent die Unternehmen und mit 75 Prozent auch die Regierungen in den Herstellungsländern in der Verantwortung. Dabei befürworten die Konsumentinnen und Konsumenten eine staatliche Regulierung, die Unternehmen in die Pflicht nimmt. Ein großer Teil von 70 Prozent der Befragten sieht außerdem Verbraucherinnen und Verbraucher als mitverantwortlich an. Es gibt für sie somit keinen Zielkonflikt zwischen staatlicher und unternehmerischer Verantwortung sowie der Eigenverantwortung von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Um verlässliche Informationen über nachhaltige Lieferketten sicherzustellen, sehen die Befragten neben Instrumenten wie Gesetze und Beschwerdestellen auch Siegel und Informationen durch Institutionen als hilfreich an. Dabei vertrauen sie vor allem auf gemeinwohlorientierte Organisationen wie die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen. Jedoch fehlen häufig noch Informationen über menschenrechts- und umweltschutzgerechte Lieferketten und das begrenzte Angebot an nachhaltigen Produkten erschwert nachhaltiges Konsumverhalten.

Politische Instrumente verbessern Lieferketten

Die Studie weist darauf hin, dass verbraucherschutzrechtliche Instrumente nicht nur den Ansprüchen und Bedürfnissen von Verbraucherinnen und Verbrauchern dienen, sondern auch zu einer effektiven Um- und Durchsetzung der Sorgfaltspflichtenregulierung beitragen könnten. Durch neue Instrumente wie die Öko-Design-Verordnung oder die Green-Claims-Richtlinie werden mehr und verlässlichere Informationen über Lieferketten und Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher verfügbar. Solche Instrumente setzen Standards, die auch die Erfüllung und Durchsetzung von Sorgfaltspflichten für Unternehmen und zuständige Behörden erleichtern könnten. Andere Instrumente verbessern rechtliche Handlungsoptionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Verbänden, um gegen falsche Informationen über die Nachhaltigkeit von Unternehmen und ihre Produkte vorzugehen.

Allerdings sind die Bezüge solcher Instrumente zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten bisher nur in Ansätzen erkennbar, rechtliche Unsicherheiten bestehen weiter. „Gerade jüngere Verbraucherschutzinstrumente zeigen, dass es erhebliche Synergien zwischen Verbraucherschutz und Lieferkettenregulierung geben kann. Allerdings heben die neuen Gesetze – weder zu Sorgfaltspflichten noch im Verbraucherschutz – diese Potenziale noch nicht“, so Dr. Peter Gailhofer, Projektleiter der Studie. „Kommende Initiativen sollten hier weiter gehen.“

Studie „Verbraucher*innen als Akteure in der Lieferkettenregulierung – und Möglichkeiten ihrer Stärkung“ des Öko-Instituts