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Sanierungen von Mietwohnungen sozial gerecht fördern

Der Mietwohnungssektor ist für eine sozial gerechte Ausgestaltung der Wärmewende von besonderer Bedeutung, denn hier wohnen überdurchschnittlich viele Haushalte mit einem niedrigen Einkommen. Über die Hälfte der 21 Millionen Mieterhaushalte gehört zum untersten Einkommensdrittel. Bisher wird im Mietwohnbereich eine soziale Ausrichtung der Förderung für energetische Maßnahmen nicht berücksichtigt. Der Deutsche Mieterbund und das Öko-Institut haben heute eine Studie vorgestellt, in der Lösungsvorschläge für eine sozial gerechte Förderung bei energetischen Sanierungen von Mietwohnungen aufgezeigt und auf ihre rechtliche Umsetzbarkeit untersucht werden.

„Die Bundesregierung muss die Förderung im Mietwohnbereich sozialer ausgestalten – das ist für die Akzeptanz der Klimaschutzmaßnahmen von zentraler Bedeutung. Eine sozial ausgerichtete Förderpolitik sollte energetische Sanierungen verstärkt dort unterstützen, wo Haushalte mit geringem Einkommen leben und gezielt gemeinwohlorientierte Vermietende stärken“, so Dr. Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes.

Auch die aktualisierte EU-Gebäuderichtlinie, die bis zum 29.5.2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, verlangt schutzbedürftige Haushalte bei der Transformation des Gebäudesektors stärker in den Mittelpunkt zu stellen: Die Mitgliedsstaaten sollen mit finanziellen Anreizen Haushalte unterstützen, die von Energiearmut betroffen sind und in Sozialwohnungen leben.

In der Studie wird die Einführung eines zusätzlichen Förderbonus unter der Voraussetzung vorgeschlagen, dass sich Vermietende verpflichten, die Miete langfristig unterhalb einer festgelegten Obergrenze zu halten. Zudem wird die Schaffung zusätzlicher Fördermittel für die Sanierung von Sozialwohnungen vorgeschlagen. Werden Wohnungen über dieses Programm der sozialen Wohnraumförderung saniert, verlängert sich die Belegungsbindung. Zudem können nicht-preisgebundene Wohnungen über die Sanierungsförderung in bezahlbare Sozialwohnungen umgewandelt werden.

„Mit den Vorschlägen der Studie werden konkrete Maßnahmen für einen Beitrag zur Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie in nationales Recht vorgelegt, die vom für die Sanierungsförderung zuständigen Bundeswirtschaftsministerium sowie dem für die soziale Wohnraumförderung verantwortlichen Bundesbauministerium umgesetzt werden sollten“, so Weber-Moritz.

 

 

Fördermittel für die energetische Sanierung von Gebäuden werden heute vielfach von Haushalten mit hohem Einkommen in Anspruch genommen. Unsere Studie zeigt, wie einkommensschwache Mieterinnen und Mieter besonders gefördert werden können, um eine gerechte Transformation im Gebäudesektor zu erreichen.
Dr. Sibylle Braungardt
Gruppenleiterin Wärmewende & Effizienz