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Volksentscheid Tegel: FDP Landesverband Berlin hat Unterlassungserklärung unterzeichnet

Flughafen Tegel: Unterlassungserklärung unterzeichnet

Die Berliner FDP darf nicht länger behaupten, dass ein Gutachten des Öko-Instituts die Kosten für den Schallschutz am Flughafen Tegel auf rund 108 Millionen Euro beziffert hat. Beim Öko-Institut ist heute eine entsprechende Unterlassungserklärung des Landesverbandes eingegangen.

Darin wird festgehalten, dass die FDP es künftig unterlassen wird, zu behaupten, ein Gutachten des Öko-Instituts aus dem Jahre 2005/2006 habe die Kosten für den Schallschutz in Tegel im Falle eines Weiterbetriebs auf rund 108 Millionen Euro ermittelt bzw. geschätzt.

Hintergrund ist, dass in der Begründung des Volksentscheides von den Initiatoren behauptet wird: „Ein Gutachten des Öko-Instituts aus dem Jahr 2006 hat hierfür [Schallschutz für Tegel] Kosten von rund 108 Millionen Euro ermittelt.“

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgend verlinkten Dokumenten:

Unterlassungsverpflichtungserklärung des FDP Landesverbands Berlin (13. September 2017)

Abmahnung des Rechtsanwalts des Öko-Instituts (6. September 2017)

<link aktuelles volksentscheid-tegel-richtigstellung-zur-kostenschaetzung-fluglaerm>Richtigstellung zur Kostenschätzung Fluglärmschutz am Flughafen Tegel des Öko-Instituts (25. August 2017)

Richtigstellung des Öko-Instituts (Kurzfassung)

Wörtlich heißt es in der Begründung der Initiatoren des  Volksentscheids zum Weiterbetrieb des Flughafens Tegel auf Seite 16 wie folgt:

„Ein Gutachten des öko-Instituts aus dem Jahr 2006 hat hierfür Kosten von rund 108 Millionen Euro ermittelt."

Diese Behauptung ist unrichtig. In der vom Öko-Institut veröffentlichten Dokumentation „Kostenfolge der Novelle des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm" vom Februar 2005 (nicht 2006) wurden die Kosten für Schallschutzmaßnahmen am Flughafen Tegel gerade nicht ermittelt. Während es für die Flughäfen, deren Weiterbetrieb im Jahr 2005 zu erwarten war (u.a. Berlin BBI, Bremen, Dresden etc.) Kostenschätzungen enthält, die von allen Mitgliedern der damaligen Expertenkommission gemeinsam getragen wurden, ging das Gremium im Hinblick auf den Flughafen Tegel von einer Stilllegung aus, so dass es einer Bewertung der Kostenfolge der Novelle des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in Bezug auf den Flughafen Berlin-Tegel nicht bedurfte. Auf Seite 4 des Gutachtens heißt es:

„Für den Flughafen Berlin-Tegel (TXL) ist mit keinen Kosten infolge des FlugLSG-E zu rechnen, denn die Planungen auf Bundes- und Landesebene gehen nach der Erweiterung und Eröffnung von BBI davon aus, dass TXL geschlossen wird."

Auf Seite 36 des Berichts wird dann lediglich eine von einem Mitglied des damaligen Expertengremiums, des ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflugketten), vorgenommene Schätzung zitiert, die die Kosten der Anwendung des FlugLSG-E für Berlin-Tegel mit etwa 109 Millionen Euro beziffert hat. In Fußnote 32 stellt das Öko-Institut hierzu klar:

„Die Arbeitsgruppe war aus zeitlichen Gründen nicht in der Lage, diese Berechnung der ADV auf Plausibilität zu prüfen."

Es ist damit gerade nicht richtig, dass ein Gutachten des Öko-Instituts die Kosten für Lärmschutzmaßnahmen am Flughafen Berlin-Tegel mit rund 108 Millionen Euro ermittelt habe. Das Öko-Institut gibt lediglich eine Kostenschätzung des ADV wieder und weist ausdrücklich darauf hin, dass weder das Öko-Institut noch die anderen Mitglieder des Expertengremiums sich diese Zahl zu eigen machen können, weil keine Möglichkeit bestand, sie auf Plausibilität zu überprüfen. Damit ist aber die Kernaussage aus der Begründung des Volksbegehrens zum Gutachten des Öko-Instituts fehlerhaft. Weder wurden hier Kosten „ermittelt", also in einer nachvollziehbaren und verlässlichen Form kalkuliert, noch ist die Schätzung der Kosten, die in dem Gutachten wiedergegeben wird, inhaltlich in irgendeiner Form dem Öko-Institut zuzurechnen.