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„Wer zuerst kommt bohrt zuerst?“ Unterirdische Raumplanung auf dem Prüfstand

Grundwassergewinnung, Erdgasspeicherung, Geothermie oder Salzbergbau – die gegenwärtig bereits bestehenden Nutzungsansprüche an den Untergrund sind vielfältig.

Grundwassergewinnung, Erdgasspeicherung, Geothermie oder Salzbergbau – die gegenwärtig bereits bestehenden Nutzungsansprüche an den Untergrund sind vielfältig. In Zukunft können weitere potenzielle Nutzungsformen wie zusätzliche Energiespeicher und Fracking hinzukommen. Diese verschiedenen Optionen müssen koordiniert und auf der Ebene der Raumplanung vorsorgend gesteuert werden. Nur so können zukünftige Konflikte bei möglicherweise steigendem Nutzungsdruck vermieden werden. Diese zentralen Erkenntnisse sowie konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung des gesetzlichen Regelungswerks stellen das Öko-Institut und das Institut für ökologische Raumentwicklung in einer aktuellen Studie vor.

In dem gemeinsamen Projekt mit der G.E.O.S. Freiberg Ingenieurgesellschaft mbH analysierten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Auftrag des Umweltbundesamtes, welche geologischen Informationen für eine unterirdische Raumplanung notwendig sind und welche Anforderungen an die planerischen und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen gestellt werden müssen.

Die bestehenden rechtlichen Grundlagen sind grundsätzlich geeignet

Grundsätzlich gehen die Fachleute davon aus, dass das existierende Planungsinstrumentarium einschließlich seiner rechtlichen Verankerung im Gesetz auch für die untertägige Planung geeignet ist. „Mit der planerischen Gebietsfestsetzung beispielsweise greift eine frühzeitige Steuerung auch für den Untergrund“, erläutert Falk Schulze, Projektleiter und stellvertretender Leiter des Bereichs Umweltrecht & Governance am Öko-Institut. „In den zentralen Vorschriften des Raumordnungsrechts auf Bundes- und Landesebene sollten aber klarstellende Regelungen aufgenommen werden, um der Raumplanung im Untergrund ein stärkeres Gewicht zu verleihen.“

Verzahnung der planerischen Vorgaben mit dem Genehmigungsrecht muss gewährleistet sein

Die wesentliche Herausforderung besteht darin, alle potenziellen Untergrundnutzungen von vornherein systematisch zu planen und zu koordinieren. Daran müssen sich dann auch die Genehmigungsverfahren orientieren. „Wichtig ist deshalb eine ausreichende Verzahnung der Vorgaben des Raumordnungsrechts mit den zentralen Regelungen zur Zulassung von Vorhaben im Untergrund“, sagt der Wissenschaftler vom Öko-Institut. „Eine große Bedeutung hat hier vor allem das Bergrecht als Regelungsregime wichtiger unterirdischer Nutzungen wie Geothermie, Energiespeicherung oder klassischer Rohstoffgewinnung. Gerade das Bergrecht weist jedoch – im Vergleich zu anderen Zulassungsregelungen – Defizite auf.“ Neben einer umfassenderen Berücksichtigung raumplanerischer Belange sollte auch eine gesetzliche Regelung zur Möglichkeit der stockwerksweisen Nutzung des Untergrunds erfolgen.

Belastbare Daten für den Untergrund

„Für die Koordination verschiedener unterirdischer Raumnutzungsansprüche braucht es keine Datengrundlage, die uns Informationen bis ins letzte Detail zur Verfügung stellt“, erläutert Prof. Dr. Gerold Janssen vom Institut für ökologische Raumentwicklung, „entscheidend ist aber, dass mit dem Datenbestand für die Planung ordnungsgemäß abgeschätzt werden kann, welche Nutzungen wie räumlich verteilt werden können. Erst auf der Genehmigungsebene, also bei der Zulassung konkreter Vorhaben, müssen die Daten dann detaillierter sein.“

Gleichwohl fehlen jedoch noch häufig Daten, die über den Untergrund Auskunft geben“, so Prof. Dr. Janssen. „Ein großer Teil der Daten wird zudem von privaten Betreibern erhoben und ist wegen entgegenstehender Eigentumsrechte nicht öffentlich zugänglich. Hier sollte der Gesetzgeber im Sinne einer transparenten und besseren Planung nachsteuern.“

Studie „Unterirdische Raumplanung – Vorschläge des Umweltschutzes zur Verbesserung der über- und untertägigen Informationsgrundlagen, zur Ausgestaltung des Planungsinstrumentariums und zur nachhaltigen Lösung von Nutzungskonflikten“ von Öko-Institut und Leibniz Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR)

Ansprechpartner am Öko-Institut:

Falk Schulze
Stellvertretender Leiter des Institutsbereichs
Umweltrecht & Governance
Öko-Institut e.V., Büro Darmstadt
Telefon: +49 6151 8191-105
E-Mail: f.schulze@oeko.de

Friedhelm Keimeyer
Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institutsbereich
Umweltrecht & Governance
Öko-Institut e.V., Büro Berlin
Telefon: +49 30 405085-308
E-Mail: f.keimeyer@oeko.de

Ansprechpartner am Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR)

Prof. Dr. jur. Gerold Janssen
Forschungsbereich
Strategische Fragen und Perspektiven
Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR)
Telefon: +49 351 4679-207
E-Mail: G.Janssen@ioer.de

Das Öko-Institut ist eines der europaweit führenden, unabhängigen Forschungs- und Beratungsinstitute für eine nachhaltige Zukunft. Seit der Gründung im Jahr 1977 erarbeitet das Institut Grundlagen und Strategien, wie die Vision einer nachhaltigen Entwicklung global, national und lokal umgesetzt werden kann. Das Institut ist an den Standorten Freiburg, Darmstadt und Berlin vertreten.

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