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8th Adaptation to scientific and technical progress of exemptions 2(c), 3 and 5 of Annex II to Directive 2000/53/EC (ELV)

Die Ziele dieses Projekts können wie folgt umrissen werden: Eine klare Beurteilung und Bewertung, ob die Ausnahmen im Einklang mit den Anforderungen der Richtlinie gerechtfertigt sind; Angabe der Gründe, warum die beschränkten Stoffe derzeit erforderlich sind oder verwendet werden sowie Angabe der Menge des beschränkten Stoffes in der spezifischen Anwendung; Angabe, ob der Ausschluss bzw. die Substitution der beschränkten Stoffe durch Konstruktions¬¬änderungen oder andere Werkstoffe und Bauteile derzeit technisch oder wissenschaftlich möglich ist; Angabe, ob die durch die Substitution verursachte umweltschädigende, gesund- heitsschädigende und/oder die Sicherheit der Verbraucher gefährdende Wirkung des Ersatzstoffs die möglichen Vorteile für die Umwelt, die Gesundheit und/oder die Sicher- heit der Verbraucher voraussichtlich überwiegt. Falls Ersatzstoffe existieren, Angabe, warum sie nicht verwendet werden; Bewertung des Ersatzstoffes im Hinblick auf andere EU-Politiken wie die Initiative für ein ressourceneffizientes Europa, das Programm für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und für eine nachhaltige Industriepolitik, die Rohstoffinitiative usw.; Angabe ähnlicher Anwendungen, in denen der Stoff (oder seine Ersatzstoffe) verwendet wird/werden, und Begründung, warum diese für die betreffende Anwendung nicht geeignet sind; Möglichst Angabe, welche Anstrengungen unternommen wurden, um herauszufinden, ob es Alternativen gibt bzw. welche Anstrengungen unternommen werden, um Alternativen zu entwickeln; Angabe, ob alternative Techniken oder Materialien bis zum Ablauf der Ausnahmeregelung oder zu einem anderen Zeitpunkt verfügbar sein werden; enge Zusammenarbeit mit der Kommission und den Parteien, die einschlägiges Beweis-material vorgelegt haben, sowie mit einschlägigen Wirtschaftsverbänden und Nichtre-gierungsorganisationen. Unter Berücksichtigung von Vertraulichkeitsaspekten ist u. a. durch die Einrichtung einer speziellen Website sicherzustellen, dass alle relevanten Interessengruppen alle erforder¬lichen Informationen über den Start und den Fortschritt des Projekts erhalten und die Möglichkeit haben, rechtzeitig einen angemessenen Beitrag zu leisten und sich zu beteiligen. Dabei sind die in der Mitteilung der Kommission KOM(2002) 704 endg. vom 11.12.2002 dargelegten Mindeststandards für die Konsultation betroffener Parteien einzuhalten; Berücksichtigung früherer Bewertungen der Ausnahmeregelungen, veröffentlicht unter: ec.europa.eu/environment/waste/elv_index.html

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Projektstatus

Projektende: 2016

Projektleitung

Projektmitarbeit

Auftraggeber

Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt

Projektpartner

Eunomia Research and Consulting Ltd.

Projektwebseite