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Anerkennbarkeit ausländischer Herkunftsnachweise für Elektrizität (HKN) nach der Renewable Energy Directive II (RED II)

Ziel des Projektes ist es, eine Bewertung ausgewählter Staaten dahingehend vorzunehmen, ob begründete Zweifel an der Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Wahrhaftigkeit deren Herkunftsnachweise (HKN) ausgeschlossen sind und ob entwertete oder verfallene HKN nicht mehr exportiert werden dürfen, so dass die HKN daher grundsätzlich anerkennungsfähig im Sinne des EEG sind. Zu diesem Zweck wird ein Katalog an aussagekräftigen und verifizierbaren Kriterien entwickelt und auf die betreffenden Staaten angewandt.

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Projektstatus

Projekt in Bearbeitung

Projektleitung

Projektmitarbeit

Auftraggeber

Umweltbundesamt (UBA)

Projektpartner

Becker Büttner Held PartGmbH

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