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Anforderungen und Handlungsoptionen zur Erfüllung der im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) erlassenen Nutzungspflicht erneuerbarer Energien im Gebäudebestand und die daraus resultierenden Kosten für Gebäudeeigentümer

Mit dem Gesetz zum Neuerlass des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes vom 20.02.2020 führt die Freie und Hansestadt Hamburg für bestehende Gebäude eine Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung ein. Konkret werden Gebäudeeigentümer verpflichtet, beim Austausch oder der nachträglichen Installation einer Heizungsanlage mindestens 15 % des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Das Gesetz ermächtigt den Hamburger Senat, die detaillierte Ausgestaltung der Nutzungspflicht in einer Rechtsverordnung festzulegen. Das vorliegende Gutachten dient der wissenschaftlichen Unterstützung der Erstellung der Rechtsverordnung. Hierzu werden für verschiedene stadtspezifische Gebäudetypen und Sanierungsniveaus unterschiedliche EE-Technikvarianten (primärpflichterfüllende EE-Maßnahmen, Ersatzmaßnahmen und Kombinationsmöglichkeiten) analysiert, mit denen die Nutzungspflicht erfüllt werden kann und die aus energiewirtschaftlicher sowie sozialverträglicher Sicht Sinn machen.

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Projektstatus

Projektende: 2021

Projektleitung

Projektmitarbeit

Auftraggeber

Behörde für Umwelt und Energie der Freien und Hansestadt Hamburg

Projektpartner

Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien GmbH (IREES)