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Bewertung und Unterbreitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung der 3. FlugLSV (Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung vom 20. August 2013)

Für das nahe Umfeld von Flugplätzen bestehen Entschädigungsansprüche für die Einbußen, die Betroffene durch die hohe Fluglärmbelastung hinzunehmen haben. Dies betrifft die eingeschränkte Nutzbarkeit des sogenannten Außenwohnbereiches, also von Terrasse, Garten und Balkon. Geregelt sind die Voraussetzungen für den Entschädigungsanspruch in der 3. Fluglärmschutzverordnung. Die Verordnung wurde 2013 verabschiedet und betrifft ausschließlich neue oder ausgebaute Flugplätze. Die 3. FlugLSV wird nunmehr erstmalig auf ihre Praxisrelevanz untersucht. Analysiert wird zudem, ob und wie anwendungsfreundlich die Regelungen der Verordnung sind und welche Verbesserungsvorschläge gemacht werden können.

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Projektstatus

Projekt in Bearbeitung

Projektleitung

Auftraggeber

Umweltbundesamt (UBA)

Projektpartner

GeräuscheRechner
https://www.oeko.de/