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Erstellung des Monitoring- und Projektionsberichts Hessen

Im Rahmen des Projekts wird der Monitoring- und Projektionsbericht der Klimaziele im Rahmen des Hessischen Klimagesetzes (HKlimaG) erstellt. Laut HKlimaG ist das Land alle fünf Jahre verpflichtet, einen solchen Bericht zu veröffentlichen, in dem dargelegt wird, inwiefern die gesetzlichen Klimaziele erreicht werden. Hierfür sind quantitative und qualitative Erhebungen zur Überprüfung durchzuführen. Die Inhalte des sind ebenfalls in dem Gesetz festgelegt (§ 9 HKLimaG) und umfassen die folgende Arbeitsschritte:

1. Entwicklung und Projektion der THG-Emissionen in Hessen und deren Auswirkungen auf die Erreichung der Klimaschutzziele, aufbauend auf der Hessischen THG-Bilanz, die jährlich durch das Hessische Statistische Landesamt erstellt wird

2. Vorschläge für die Weiterentwicklung von Klimaschutzmaßnahmen für den Klimaplan Hessen,

3. Monitoring zur Umsetzung bestehender Maßnahme

Mehr Informationen zum Projekt

Projektstatus

Projekt in Bearbeitung

Projektleitung

Projektmitarbeit

Auftraggeber

Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Hessen)

Projektpartner

Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH (ifeu)
https://www.oeko.de/