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Fachliche Beratung des Landkreises und der Stadt Osnabrück zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete und zur Methode der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchung im Standortauswahlverfahren für ein Endlager

Der von der BGE veröffentlichte Zwischenbericht Teilgebiete benennt Teilgebiete, die nicht auf Basis der Ausschlusskriterien ausgeschlossen wurden, die die Mindestanforderungen erfüllen und die nach Anwendung der geowissenschaftlichen Abwä-gungskriterien als günstig bewertet wurden und damit als potentieller Endlagerstandort in dieser ersten Phase des Standortauswahlverfahrens weiterhin in Frage kommen. Die Festlegung von Größe und Grenzen eines Teilgebietes orientiert sich an der Verbreitung endlagerrelevanter stratigraphischer Einheiten und Wirtsgesteine. Somit können auch mehrere Teilgebiete übereinander liegen. Im Gebiet des Landkreises und der Stadt Osnabrück wurden insgesamt acht Teilgebiete ausgewiesen.

Für diese Teilgebiete im Raum der Stadt und des Landkreises Osnabrück wird bewertet, ob die Vorgehensweise der BGE bezogen auf die Kriterienanwendung und Ausweisung der genannten Teilgebiete plausibel ist und dem Standortauswahlgesetz entspricht.

Zudem werden mögliche Fragen, die sich aufgrund der  Methodenentwicklung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen für den Landkreis und die Stadt Osnabrück ergeben. Die BGE entwickelt in Phase I Schritt 2 des Standortauswahlverfahrens eine Methode für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen, mithilfe derer erste Sicherheitsabschätzungen für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle im laufenden Standortauswahlverfahren umgesetzt werden sollen. Ersten Grundlagen für diese Methode sind bereits veröffentlicht, die Methodik wird jedoch kontinuierlich weiterentwickelt.

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Projektstatus

Projektende: 2023

Projektleitung

Auftraggeber

Landkreis und Stadt Osnabrück