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Fortschreibung Abfallvermeidungsprogramm - Evaluation von drei Maßnahmen

Nach den Vorgaben des Artikel 30 der Richtlinie 2008/98/EG sowie des § 33 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das deutsche Abfallvermeidungsprogramm (AVP), welches als "Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder“ im Juli 2013 erstmalig von der Bundesregierung verabschiedet wurde, alle 6 Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben. Vor dem Hintergrund dieser spätestens 2019 anstehend Überprüfung des AVP soll im Rahmen des geplanten Vorhabens der aktuellen Status der Umsetzung des Abfallvermeidungsprogramms ermittelt und bewertet werden. Mit Blick auf bislang ungenutzte Abfallvermeidungspotentiale sind dabei auch die im AVP im Programm benannten Prüfaufträge einzubeziehen. Auch weitere bislang im AVP nicht adressierten Aspekte sind daraufhin zu prüfen, ob sie einen Beitrag zur Abfallvermeidung leisten können. Ausgehend von den Analyseergebnissen zum IST-Stand und bestehenden Potenzialen sind konkrete Vorschläge für eine mögliche Weiterentwicklung und Fortschreibung des Programms zu erarbeiten.

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Projektstatus

Projektende: 2018

Projektleitung

Auftraggeber

Umweltbundesamt (UBA)

Projektpartner

Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH

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