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Konzepte für die Beseitigung rechtlicher Hemmnisse des Klimaschutzes im Gebäudebereich

Das Projektteam erörtert umfassend die verfassungs- und EU-rechtlichen Rahmenbedingungen für die Schaffung von gezielten Rechtsinstrumenten für Anreize zur energetischen Gebäudesanierung, identifiziert eine Vielzahl von verschiedenen haushaltsunabhängigen oder haushaltsneutralen Instrumentenansätzen zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung und bewertet diese schließlich aus juristischer und funktionaler Sicht. Im Ergebnis wird  herausgearbeitet, welche rechtlich tragfähigen und zugleich wirkungsvollen Instrumentenoptionen bestehen, um Gebäudeeigentümer*innen einen ausreichenden finanziellen Anreiz zu geben, um anspruchsvolle energetische Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen, ohne die Wirksamkeit des Anreizes von den Unwägbarkeiten der öffentlichen Haushalte abhängig zu machen. Neben klassischen Ansätzen, bei denen der Staat Förderanreize setzt (z.B. Förderfonds gespeist durch eine Klimaabgabe auf Gebäude) oder private Akteure im Markt verpflichtet werden, Förderprogramme zu etablieren bzw. die Gegenfinanzierung der Förderprogramme zu gewährleisten (z.B. Einsparverpflichtungssysteme, Prämienmodelle) werden auch Instrumentenoptionen untersucht, die – bei Setzung entsprechender Rahmenbedingungen – komplett aus dem Markt getragen werden (z.B. Green Deal Ansatz in UK).

In einem zweiten Teil des Projektes erfolgt eine überblicksartige Untersuchung weiterer Rechtsbereiche zur Identifikation spezifischer Hemmnisse für energetische Gebäudesanierung. Für das Vergütungsrecht für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie für das Vergaberecht entwickelt das Projektteam darüber hinaus konkrete rechtliche Verbesserungsvorschläge. Für andere Rechtsbereiche identifiziert das Team weitergehenden Untersuchungsbedarf (z.B. zur Architektenqualifikation und zum Denkmalschutzrecht).

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Projektstatus

Projektende: 2013

Projektleitung

Projektmitarbeit

Auftraggeber

Umweltbundesamt (UBA)

Projektpartner

Prof. Dr. Stefan Klinski

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