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Nachweisbarkeit und Nachverfolgbarkeit von GVO Produkten

Eine Reihe von GV-Pflanzen sind in der EU als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Zugelassene GVOs werden in signifikanten Mengen aus Drittländern importiert, v.a. zur Verwendung als Futtermittel. Importlieferungen in die EU, welche GVO enthalten, müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Behördliche Kontrollen umfassen sowohl die Überprüfung der Dokumentation als auch Laborkontrollen. Zudem umfassen die Kontrollen auf GVO auch Lieferungen, die als konventionell oder biologisch deklariert sind. Dabei werden von den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten, den nationalen Referenzlabors, standardisierte Nachweismethoden verwendet, um GVO qualitativ und quantitativ in den bei Kontrollen gezogenen Proben nachweisen zu können. Letzteres ist von Bedeutung, da im Bereich zugelassener GVO ein Kennzeichnungsgrenzwert von 0,9 % gilt, sofern diese Spuren zufällig oder technisch nicht zu vermeiden sind (VO (EG) Nr. 1830/2003). Für nicht-zugelassene GVO gilt Nulltoleranz und es dürfen bei analytischen Kontrollen keine derartigen GVO detektierbar sein. Diese event-spezifischen Nachweismethoden müssen in der EU im Rahmen der Zulassungsanträge für GVO-Marktzulassung vom Antragsteller zur Verfügung gestellt werden. Die Methoden werden danach vom Europäischen Referenzlabor in Zusammenarbeit mit den nationalen Referenzlabors der Mitgliedstaaten validiert und so auf ihre Qualität überprüft. Eine so validierte Nachweismethode stellt eine Zulassungsvoraussetzung dar. Diese Anforderungen gelten auch für GVO, die in der EU für den Anbau zugelassen sind. Zudem erfolgen in der EU auch Kontrollen auf in der EU nicht zugelassene GVO. Auch hier wurden von verschiedenen Institutionen und Arbeitsgruppen, z.B. der Arbeitsgruppe „Entwicklung von Methoden zur Identifizierung von mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel“ gemäß §64 des deutschen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, Detektionsmethoden entwickelt. Die Entwicklung von Detektionsmethoden erfolgte hier vor allem für jene GVO, die bereits in den Lieferketten gefunden wurden oder deren Anwesenheit vermutet wurde. Diese Methoden basieren auf öffentlich verfügbaren Informationen in Bezug auf die betreffenden GVO und basieren meist auf der Detektion von sogenannten Screening-Elementen. Event-spezifische Nachweismethoden können nur dann entwickelt werden, wenn die entsprechenden (Sequenz-) Informationen zur Verfügung stehen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass es bisher kein international einheitliches Vorgehen zur Entwicklung und Veröffentlichung von Nachweismethoden gibt, die den Nachweis nicht in der EU zugelassener GVO unterstützen. Das Problem, dass für nicht zugelassene GVO keine einheitlichen oder bisweilen keine Nachweismethoden vorhanden sind, wird durch die Entwicklung von GVOs, die mit Methoden der neuen Gentechnik hergestellt wurden (z.B. mittels Genome Editing), verschärft. Das liegt daran, dass derartig modifizierte Produkte in vielen Ländern rechtlich nicht als GVO eingestuft werden – notwendige Informationen aus behördlichen Zulassungsverfahren stehen also oft nicht zur Verfügung. Zudem ist es mit Genome Editing möglich, sehr kleine Änderungen im Genom zu erzeugen. Diese Änderungen können zwar analytisch detektiert werden, die Herausforderung ist aber der Nachweis, dass die entsprechende Mutation mittels Gentechnik hergestellt wurde und nicht konventionell erzeugt wurde oder auf natürlichem Weg entstanden ist. Dieser Umstand führte zu Diskussionen auf EU-Ebene hinsichtlich einer möglichen Anpassung der Gentechnikgesetzgebung für Pflanzen, welche mit Cisgenese oder gezielter Mutagenese erzeugt wurden. Der von der EK angestoßene Prozess läuft derzeit und umfasst auch das Thema Nachverfolgbarkeit und Kennzeichnung. Neben dem technischen Nachweis stellt allerdings auch die Nachverfolgbarkeit eines Produktes (also die Dokumentation eines GVO durch die gesamte Lieferkette) eine mögliche ergänzende Grundlage der Kontrolle und der Kennzeichnung dar. Beim Import von GVO in die EU sind vor allem Futtermittel(-rohstoffe) von Bedeutung. Entlang der Lieferkette, von Saatgut im Ursprungsland bis zur Nutzung des Endprodukts durch die Konsument:innen sind viele unterschiedliche Stakeholder beteiligt. Derzeit ist die Nachverfolgbarkeit von Futtermittellieferungen vor allem für die Sicherstellung von Gentechnik-freien und Bio-Produkten von Bedeutung. Diese Nachverfolgung wird auch durch Laborkontrollen unterstützt. Die momentane Praxis der Nachverfolgbarkeit ist allerdings primär auf die Qualität des Produkts ausgelegt und spezifische Informationen mit Bezug zu potentiell enthaltenen GVO (z.B. der enthaltenen Sorten laut Katalog) liegen zum Teil nicht vor. Vor dem Hintergrund der oben ausgeführten Problemstellung ist das Ziel des Vorhabens, sowohl den analytischen Nachweis als auch die Nachverfolgung von Produkten welche GVO enthalten können, zu unterstützen.

Mehr Informationen zum Projekt

Projektstatus

Projektende: 2023

Projektleitung

Projektmitarbeit

Dr. Peter Gailhofer
Forschungskoordinator Ethik und Governance der Digitalisierung / Senior Researcher Umweltrecht & Governance
Dr. Franziska Wolff

Auftraggeber

Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Projektpartner

Umweltbundesamt Wien