Ziel des Gutachtens ist es, die rechtlichen Möglichkeiten der Luftfahrtbehörden zu identifizieren, um den Flugbetrieb aus Lärmschutzgründen einzuschränken. Dabei sind die Überlegungen anhand der Genehmigungslage zu orientieren – Bestandsflugplätze, Flugplätze mit fiktiver Genehmigung und Neu- oder Ausbauvorhaben.
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