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Stärkung der Regelungen für (Import-)Erzeugnisse in der REACH-Verordnung

Im Projekt wurden Möglichkeiten untersucht, den Schutz vor besonders besorgniserregenden Stoffen in Erzeugnissen im Rahmen von REACH zu stärken. Eine Möglichkeit bestand darin, stärkere Vorgaben für den Import schadstoffbelasteter Erzeugnisse durchzusetzen. Das Gutachten legte den Schwerpunkt auf die rechtliche Analyse, bezog aber auch die derzeitige Umsetzungspraxis der REACH-Vorgaben zu Stoffen in Erzeugnissen mit ein.

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Projektstatus

Projektende: 2015

Projektleitung

Projektmitarbeit

Auftraggeber

Umweltbundesamt (UBA)

Projektpartner

Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia) e.V.