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Study to assess one (1) request for a new exemption to Annex IV of Directive 2011/65/EU for bis-(2-ethylhexyl) phthalate (DEHP) in plastic components in MRI detector coils

Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro-und Elektronikgeräten (RoHS 2) legt fest, dass „in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich Kabeln und Ersatzteilen für die Reparatur, die Wiederverwendung, die Aktualisierung von Funktionen oder die Erweiterung des Leistungsvermögens keine der in Anhang II aufgeführten Stoffe (z. B. Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle und polybromierte Diphenylether) enthalten dürfen. Die Kommission erhielt Anträge auf die Verlängerung einer Ausnahmen von diesen Beschränkungen, die sich auf medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente (Annex IV) bezieht.

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Projektstatus

Projektende: 2020

Projektleitung

Auftraggeber

Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt

Projektpartner

Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt
Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (Fraunhofer IZM)