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Study to assess one request for renewal of exemption 12 of Annex IV to Directive 2011/65/EU - Pack 19

Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro-und Elektronikgeräten (RoHS 2) legt fest, dass „in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich Kabeln und Ersatzteilen für die Reparatur, die Wiederverwendung, die Aktualisierung von Funktionen oder die Erweiterung des Leistungsvermögens keine der in Anhang II aufgeführten Stoffe (z. B. Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle und polybromierte Diphenylether) enthalten dürfen. Die Kommission erhielt Anträge auf die Verlängerung einer Ausnahmen von diesen Beschränkungen, die sich auf medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente (Annex IV) bezogen. Das Projektkonsortium leistete technische und wissenschaftliche Unterstützung für die Bewertung dieses Antrages auf Ausnahmeregelung von der RoHS-Richtlinie. Der Antrag wurde einer Bewertung unterzogen um festzustellen, ob er in Anbetracht des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts gerechtfertigt war und vor allem, ob der Einsatz eines verbotenen Stoffes oder eines Stoffes, der Einschränkungen unterliegt, in dem Antrag entsprechend dem der Kommission in Bezug auf die RoHS-Richtlinie übertragenen Mandat zulässig war.

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Projektstatus

Projektende: 2020

Projektleitung

Projektmitarbeit

Auftraggeber

Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt

Projektpartner

Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (Fraunhofer IZM)