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Study to assess requests for two (-2-) exemptions, for mercury in pressure transducer and DEHP in a PVC base material, in Annex IV of Directive 2011/65/EU

´Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro-und Elektronikgeräten (RoHS) legt fest, dass „in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich Kabeln und Ersatzteilen für die Reparatur, die Wiederverwendung, die Aktualisierung von Funktionen oder die Erweiterung des Leistungsvermögens keine der in Anhang II aufgeführten Stoffe (z. B. Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle und polybromierte Diphenylether) enthalten dürfen. Die Kommission hat Anträge auf die Verlängerung einer Ausnahmen von diesen Beschränkungen, die sich auf medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente (Annex IV) bezieht, erhalten.

Das Öko-Institut wird technische und wissenschaftliche Unterstützung für die Bewertung dieses Antrages auf Ausnahmeregelung von der RoHS-Richtlinie leisten. Der Antrag wird einer Bewertung unterzogen um festzustellen, ob er in Anbetracht des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts gerechtfertigt sind und vor allem, ob der Einsatz eines verbotenen Stoffes oder eines Stoffes, der Einschränkungen unterliegt, in dem Antrag entsprechend dem der Kommission in Bezug auf die RoHS-Richtlinie übertragenen Mandat zulässig ist.

Mehr Informationen zum Projekt

Projektstatus

Projektende: 2022

Projektleitung

Projektmitarbeit

Clara Löw
Wissenschaftliche Mitarbeiterin Produkte & Stoffströme

Auftraggeber

Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt

Projektpartner

Ramboll (München)