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Study to assess seven exemption requests relating to Annex III and IV to Directive 2011/65/EU: request for renewal of exemptions 6(a), 6(b), 6(c), 7(a) and 7(c)-I of Annex III; request for renewal of exemption 27 of Annex IV; and request for a new exemption for lead in bismuth lead strontium calcium copper oxide superconductor cables and wire and lead in electrical connections to these wires to be added to Annex IV - Pack 18

Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro-und Elektronikgeräten (RoHS 2) legt fest, dass „in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich Kabeln und Ersatzteilen für die Reparatur, die Wiederverwendung, die Aktualisierung von Funktionen oder die Erweiterung des Leistungsvermögens keine der in Anhang II aufgeführten Stoffe (z. B. Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle und polybromierte Diphenylether) enthalten dürfen. Die Kommission erhielt Anträge auf die Gewährung dreier Ausnahmen von diesen Beschränkungen, die sich auf medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente (Annex IV) beziehen: • einen Antrag auf eine Ergänzung der Ausnahme 31a zu Ersatzteilen, die aus medizinischen Geräten ausgebaut und zur Reparatur oder Wiederinstandsetzung von medizinischen Geräten wiederverwendet werden, • DEHP in ionenselektiven Elektroden zur Point-of-Care-Analyse von ionischen Substanzen in menschlichen Körperflüssigkeiten, • DEHP in Zugentlastungsvorrichtungen, die verwendet werden, um Schäden an Kabelverbindungen zu MRI-Bildspulen zu vermeiden. Das Projektkonsortium leistete technische und wissenschaftliche Unterstützung für die Bewertung dieser drei Anträge auf Ausnahmeregelung von der RoHS-Richtlinie. Die Anträge wurden einer Bewertung unterzogen um festzustellen, ob sie in Anbetracht des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts gerechtfertigt waren und vor allem, ob der Einsatz eines verbotenen Stoffes oder eines Stoffes, der Einschränkungen unterliegt, in den jeweiligen Antragsfällen entsprechend dem der Kommission in Bezug auf die RoHS-Richtlinie übertragenen Mandat zulässig war.

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Projektstatus

Projektende: 2020

Projektleitung

Projektmitarbeit

Auftraggeber

Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt

Projektpartner

Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (Fraunhofer IZM)