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Study to assess three exemption requests: exemption l(g) (Annex III) for mercury in single capped compact fluorescent lamps for general lighting purposes and two new exemptions (lead in soldering of certain printed circuit board assembly in gas detectors and lead in solder used to make electrical connections to vacuum boards used in Mass Spectrometers Boards designed to be used periodically under low pressure) in Annex IV to Directive 2011/65/EU - Pack 13

Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro-und Elektronikgeräten (RoHS 2) legt fest, dass „in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich Kabeln und Ersatzteilen für die Reparatur, die Wiederverwendung, die Aktualisierung von Funktionen oder die Erweiterung des Leistungsvermögens keine der in Anhang II aufgeführten Stoffe (z. B. Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle und polybromierte Diphenylether) enthalten dürfen. Die Kommission erhielt folgende Anträge auf die Gewährung dreier Ausnahmen von diesen Beschränkungen : • Erneuerung der Ausnahme 1(g)(Annex III): Quecksilber in Einsockel-Kompaktleuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke • Neue Ausnahme: Blei beim Löten in bestimmten Fällen der Leiterplattenbestückung in Gasdetektoren • Neue Ausnahme: Blei im Lot zur Schaffung einer elektrischen Verbindung zu Vakuumplatten, die in Massenspektrometerplatten eingesetzt werden, welche für den regelmäßigen Gebrauch unter niedrigem Druck bestimmt sind Das Projektkonsortium leistete technische und wissenschaftliche Unterstützung für die Bewertung dieser zwei Anträge auf Ausnahmeregelung von der RoHS-Richtlinie . Die Anträge wurden einer Bewertung unterzogen um festzustellen, ob sie in Anbetracht des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts gerechtfertigt waren und vor allem, ob der Einsatz eines verbotenen Stoffes oder eines Stoffes, der Einschränkungen unterliegt, in den jeweiligen Antragsfällen entsprechend dem der Kommission in Bezug auf die RoHS-Richtlinie übertragenen Mandat zulässig war.

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Projektstatus

Projektende: 2018

Projektleitung

Projektmitarbeit

Markus Blepp

Auftraggeber

Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt

Projektpartner

Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (Fraunhofer IZM)