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Study to support the assessment of impacts associated with the general review of Directive 2011/65/EU (RoHS Directive)

Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) enthalten verschiedene Stoffe, die gefährliche Eigenschaften aufweisen können und somit während des Lebenszyklus der EEE Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit darstellen können. Zur Adressierung dieser Risiken wurde im Jahr 2000 die Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS 1) verabschiedet. Im Rahmen der Richtlinie wurde zunächst die Verwendung von Blei, Quecksilber, Kadmium, sechswertigem Chrom, polybromierten Biphenylen (PBB) bzw. polybromierten Diphenylethern (PBDE) in Elektro- und Elektronikgeräten eingeschränkt. Später erfolgte auch die Beschränkung der Verwendung von vier Phthalaten. Für die Zukunft ist die Beschränkung der Verwendung weiterer Stoffe vorgesehen. Im Laufe der Jahre wurden zusätzliche Änderungen am Geltungsbereich der Richtlinie und ihrer Anwendbarkeit auf Ersatzteile für bestimmte Geräte vorgenommen. Die Richtlinie sieht sowohl einen Mechanismus für die Bewertung weiterer Stoffe im Hinblick auf künftige Beschränkungen als auch einen Mechanismus für die rechtzeitige Beantragung von Ausnahmen von den Stoffbeschränkungen vor. Wie in der Richtlinie vorgeschrieben, wurde in den letzten Jahren eine Evaluierung des Rechtstextes durchgeführt, die zwar zu dem Schluss kam, dass die RoHS-Richtlinie die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten erfolgreich reduziert, aber auch einige Bereiche aufzeigte, in denen Verbesserungen erforderlich sind. Dazu gehören u. a. Verbesserungen des Ausnahmemechanismus und des Stoffbewertungsmechanismus sowie die Angleichung an andere EU-Rechtsvorschriften (REACH, ELV, Ökodesign) und -Politiken (CEAP). Ziel der vorliegenden Studie ist die Entwicklung von Maßnahmen, mit denen die bei der Bewertung der Richtlinie festgestellten Mängel behoben werden können. Ferner sollen in Zukunft die Auswirkungen der Anwendung solcher Maßnahmen bewertet werden. In der Folgenabschätzung werden mögliche regulatorische und nicht-regulatorische Optionen zur Erreichung der Ziele ermittelt. Jede Option wird im Hinblick auf ihre voraussichtlichen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen auf verschiedene Interessengruppen sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene bewertet. Die Bewertung bezieht die Interessengruppen im Rahmen verschiedener Konsultationsformen mit ein, um die Daten über die Mängel der Richtlinie zu untermauern und die politischen Optionen, die im Hinblick auf Verbesserungen in diesen Bereichen angewendet werden könnten, zu konkretisieren.

Mehr Informationen zum Projekt

Projektstatus

Projektende: 2023

Projektleitung

Projektmitarbeit

Auftraggeber

Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt

Projektpartner

Ramboll Kopenhagen
Ramboll Deutschland GmbH