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Study to support the review of the list of restricted substances and to assess a new exemption request under RoHS 2 - Pack 15

Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2) beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (EEE). Gemäß Artikel 6 der RoHS-2-Richtlinie ist die Liste der Stoffe mit eingeschränkter Verwendung in Anhang II in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Darüber hinaus legt Artikel 6 Regeln für die Überarbeitung der Liste fest. Zu diesem Zweck sah die Studie eine methodische Weiterentwicklung zur Identifizierung und Priorisierung EEE-relevanter Gefahrstoffe vor. Darüber hinaus sollte eine detaillierte Bewertung der folgenden sieben Substanzen (oder Stoffgruppen) erfolgen um zu überprüfen, ob ihr Einsatz in Elektro-und Elektronikgeräten in Zukunft durch die Richtlinie beschränkt werden sollte: Diantimontrioxid (Flammschutzmittel); Tetrabrombisphenol A (TBBP-A, Flammschutzmittel); Indiumphosphid (InP); mittelkettige Chlorparaffine; MCCP-Alkane, C. 14-17, Chlor; Beryllium und seine Verbindungen; Nickel-Sulfat und Nickelsulfamat; Kobaltdichlorid und Kobaltsulfat. Artikel 5(1)(a) bietet eine Grundlage dafür, bestimmte Einsatzgebiete vom Geltungsbereich dieser Bestimmungen auszuschließen. Dies geschieht durch Aufnahme von in Elektro-und Elektronikgeräten enthaltenen Werkstoffe und Bauteilen für spezifische Anwendungen in die Listen der Anhänge III und IV. Artikel 6 präzisiert ferner die Kriterien, auf Grundlage welcher eine Rechtfertigung solcher Ausnahmen möglich ist. Anhand dieser Kriterien wurden die verschiedenen Ausnahmeanträge in den vergangenen Jahren bereits geprüft. Die Studie sollte eine Leitlinie auf der Grundlage der in der Vergangenheit angewandten Methodik zur Prüfung von Ausnahmeanträgen erstellen. Zur vergleichenden Bewertung quantifizierbarer Auswirkungen sollten auch Leitlinien zu Elementen der Lebenszyklusanalyse (LCA) miteinbezogen werden um zu prüfen, in welchen Fällen der Einsatz eines RoHS-Gefahrstoffes im Vergleich zu den verfügbaren Ersatzstoffen möglicherweise geringere Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt mit sich bringt. Darüber hinaus war ein Ausnahmeantrag für „Cadmium in Leuchtstoffen für eine On-Chip-Anwendung auf LED-Halbleiterchips“ zu bewerten.

Mehr Informationen zum Projekt

Projektstatus

Projektende: 2020

Projektleitung

Projektmitarbeit

Markus Blepp
Dr. Andreas Köhler
Gruppenleiter Chemikalien, Materialien & Technologien / Senior Researcher Produkte & Stoffströme
Clara Löw
Wissenschaftliche Mitarbeiterin Produkte & Stoffströme

Auftraggeber

Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt

Projektpartner

Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (Fraunhofer IZM)