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Technical Assistance for the Implementation of the New Sustainability Criteria for Agriculture and Forest Biomass under the Recast of the Renewable Energy Directive

Die Richtlinie für erneuerbare Energien (RED I, 2009) wurde 2018 überarbeitet (RED II). RED I umfasste bereits Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und andere flüssige Biobrennstoffe, d.h. Schwellenwerte für die Reduzierung von Treibhausgasen und den Schutz von Flächen mit hohem Biodiversitätswert, hohem Kohlenstoffvorrat und Torfmooren. Die Neufassung deckt nun alle Formen von Bioenergie ab und übernimmt einige der Nachhaltigkeitskriterien. Für landwirtschaftliche Biomasse wurden Kriterien zu (i) Bodenkohlenstoff bei der Verwendung von Ernterückständen und (ii) dem Schutz von Wäldern und anderen bewaldeten Flächen mit hoher biologischer Vielfalt hinzugefügt. Für Waldbiomasse wurden neue Kriterien zu (iii) Waldbewirtschaftung und (iv) Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) entwickelt. Das Projekt bietet der Europäischen Kommission wissenschaftliche und technische Unterstützung bei der Umsetzung dieser neuen Nachhaltigkeitskriterien für land- und forstwirtschaftliche Biomasse im Rahmen der Neufassung von RED II. Es werden Entscheidungsbäume entwickelt, Werkzeuge und Nachweise bewertet und die Anwendbarkeit in Fallstudien getestet.

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Projektstatus

Projektende: 2021

Projektleitung

Projektmitarbeit

Auftraggeber

Europäische Kommission, Generaldirektion Energie