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Umwelt– und Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeit im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes zum Abbau des Versuchskernkraftwerks AVR in Jülich

Von der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor GmbH (AVR GmbH) wurde beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen die Genehmigung zum vollständigen Abbau des Versuchskernkraftwerks AVR (AVR) beantragt.

Als Antragsunterlagen wurden gemäß § 3 AtVfV der Sicherheitsbericht, die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) und die Kurzbeschreibung vorgelegt. Für die Prüfung durch die Sachverständigen gemäß § 3 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung wurden weitere Unterlagen nachgereicht. Die für dieses Gutachten verwendeten Unterlagen werden in den einzelnen Kapiteln zitiert.

Mit dem Vertrag vom 21.07.2005 wurde das Öko-Institut e.V. mit der Begutachtung der Umwelt- und FFH-Verträglichkeit im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragt.

Gemäß diesem Auftrag ist die Begutachtung auf der Grundlage der von der Antragstellerin vorzulegenden Unterlagen nach Maßgabe der „Rahmenrichtlinie über die Gestaltung von Sachverständigengutachten im atomrechtlichen Verwaltungsverfahren“ vorzunehmen.

Mehr Informationen zum Projekt

Projektstatus

Projektende: 2008

Projektleitung

Peter Küppers

Projektmitarbeit

Christian Küppers
Mathias Steinhoff

Auftraggeber

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Nordrhein-Westfahlen