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Unterschätzung des Umweltrisikos durch Nichtberücksichtigung gleichzeitiger Anwendungen von Biozidprodukten: Kumulative Expositionsbeurteilung und Risikocharakterisierung von Biozidprodukten

Ziel: Erstellung eines EU-weit harmonisierten technischen Leitfadens zur abgestimmten Bewertung aller relevanten Einträge desselben Wirkstoffes. Hierdurch soll der Artikel 10 (1) der Biozid-RL (bzw. in Zukunft Artikel 8 (3) der Biozid-VO) umgesetzt werden. Vorgehen: In einem ersten Schritt ist eine EU-weite Klärung der Begrifflichkeiten herbeizuführen. Es sollen die Kriterien aufgezeigt werden, die für die Identifizierung der Relevanz einer kumulativen Risikobewertung notwendig sind. Vorschläge für eine technische Umsetzung der kumulativen Umweltrisikobewertung im Biozidvollzug sollen erarbeitet und zur mittelfristigen Umsetzung in die EU eingebracht werden, um ein harmonisiertes Vorgehen zu ermöglichen. Anhand von Beispielrechnungen sind die erhaltenen Ergebnisse im Folgenden zu überprüfen. Darüber hinaus ist eine Prüfung der juristischen Konsequenzen verschiedener Fälle kumulativer Einträge durchzuführen. Abschlieβend soll ein harmonisierter technischer Leitfaden erstellt werden.

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Projektstatus

Projektende: 2015

Projektleitung

Projektmitarbeit

Auftraggeber

Umweltbundesamt (UBA)

Projektpartner

Hydrotox GmbH